Im Zusammenhang mit der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mehr Möglichkeiten bei der Verwendung von Gesichtserkennungs-Programmen gefordert. »Dass die Polizei im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung solch hilfreiche Software nicht nutzen darf, ist uns Polizistinnen und Polizisten nicht mehr vermittelbar« kritisierte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke am Freitag.
Im Rahmen einer journalistischen Recherche hatte ein investigativer kanadischer Journalist im Herbst 2023 mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette und ihren Tanzgruppen in Berlin gefunden. Die Suche nach Klette vor Ort scheiterte aber. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU verbietet es, biometrische Daten ohne explizite Einwilligung zu verarbeiten.
Die Kriminalpolizei aus Niedersachsen erhielt nach jahrzehntelanger Suche nach eigenen Angaben im November einen »Hinweis aus der Bevölkerung« zu Klette, fahndete nach ihr, beobachtete sie und fasste sie schließlich am Montag in Berlin-Kreuzberg. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) wird im »Spiegel« zitiert: »Eine Gesichtserkennungssoftware ist in der Zielfahndung nach dem Hinweis aus November 2023 nach Daniela Klette nicht eingesetzt worden.«
Kopelke betonte, Schuld an der späten Festnahme »dürften auch rechtliche Restriktionen bei der Anwendung solcher Tools durch die Polizeibehörden sein«. Es werde so lange über Videokameras und die gesetzlichen Grundlagen gestritten, »dass wir den Anschluss an moderne einfache Verbrechensbekämpfung verpassen. Andere Polizeibehörden in anderen EU-Nachbarstaaten sind schon viel weiter.«
Auch die konservative Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) beklagte bereits am Donnerstag, dass es keine gesetzliche Erlaubnis gebe, um die Technik bei der Suche nach flüchtigen Tätern einzusetzen.
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