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GdP: Erfassung von Autokennzeichen ist sinnvoll

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den automatischen Abgleich von Autokennzeichen und Fahndungsdaten für »ein sinnvolles Instrument zur Abwehr von Gefahren«.

Das Blaulicht eines Streifenwagens
Das Blaulicht eines Streifenwagens leuchtet. Foto: Stefan Puchner/Archiv
Das Blaulicht eines Streifenwagens leuchtet. Foto: Stefan Puchner/Archiv

BERLIN. »Allein schon ein Treffer sowie der entsprechende Fahndungserfolg rechtfertigen den Aufwand, denn ein Täter hinterlässt auch immer ein Opfer«, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Kennzeichen-Erfassung in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur Gefahrenabwehr zum Teil für verfassungswidrig erklärt.

Zugleich begrüßte Malchow die Klarstellungen der Karlsruher Richter. »Die Bürger statten die Polizei mit einem hohen Vertrauen in deren rechtsstaatliche einwandfreie Arbeit aus. Also benötigen meine Kolleginnen und Kollegen polizeiliche Instrumente, die vor dem Gesetz standhalten«, sagte Malchow. Dazu müsse das Handeln der Polizei rechtlich überprüfbar und transparent sein. »Es ist daher gut, wenn Richter dem Gesetzgeber aufgeben, Vorschriften so zu formulieren, dass diese bei der Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit nicht durchfallen.«

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) äußerte sich ähnlich. »Neue technische Möglichkeiten zur Unterstützung von Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit der Sicherheitsbehörden sind zur Unterstützung der Polizei dringend notwendig, sie müssen aber mit größtmöglicher Sorgfalt gesetzlich legitimiert sein«, erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. »Rechtliche Grauzonen« dürfe es nicht geben. (dpa)