Ursprünglich hatte der Stuttgarter Kreisverband, der den Antrag eingereicht hatte, darin auch ein explizites Gesetz gefordert, »das die Bepreisung von Dienstleistungen mittelbar und unmittelbar aufgrund des Geschlechts verbietet und zu geschlechtsunabhängigen Preisen verpflichtet«. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sei bereits die gesetzliche Grundlage, sie werde nur nicht immer befolgt, erklärte ein Sprecher. Daher sei der Antrag geändert worden.
Unter anderem beschlossen die Jungliberalen, die sich als »Vorfeldorganisation der Freien Demokraten Baden-Württemberg« bezeichnen, zudem einen Antrag gegen eine Oberkörperbedeckungspflicht für Frauen beim Baden: »Free the nipples: Für ein Ende von Kleiderordnung und Ungleichbehandlung im Schwimmbad«. »Solche Regelungen haben in einer liberalen und gleichberechtigten Gesellschaft nichts zu suchen«, so Kristmann. »Oftmals wird in dieser Diskussion das Argument des «sekundären Geschlechtsmerkmals» genannt. Das ist absurd: Auch der männliche Bart ist ein solches Merkmal und trotz dessen muss er im Schwimmbad nicht bedeckt werden.«
Studie der Antidiskriminierungsstelle zu Friseurpreisen
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