Ein Journalist des Freiburger Senders Radio Dreyeckland ist nach einem siebenwöchigen Strafprozess vom Landgericht Karlsruhe freigesprochen worden. Der 38-Jährige habe mit dem Verlinken einer Internetseite in einem Artikel nicht weiteres Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts am Donnerstag. Die Verteidigerin des angeklagten Journalisten, Angela Furmaniak, begrüßte das Urteil: »Das Gericht hat den Stellenwert der Pressefreiheit ins Zentrum seiner Überlegungen und seiner Entscheidung gerückt.«
Der im Juli vorvergangenen Jahres auf der Website des nicht-kommerziellen Senders veröffentlichte Bericht enthielt laut Vorwurf der Ermittler einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung »Linksunten.Indymedia«. Die Vereinigung war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden. Angeklagt war der Redakteur wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot.
Die Kammer habe nicht belegen können, dass die verbotene Vereinigung fortbestehe, sagte der Vorsitzende Richter Axel Heim. Zudem sei die Verlinkung nicht als »Unterstützungshandlung« zu bewerten.
In dem Bericht des Journalisten ging es nach früheren Angaben um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen das Portal »Linksunten.Indymedia«. Richter Heim sagte: »Ein kritischer Journalist muss Verbote kritisieren dürfen, ohne dass ihm reflexhaft Unterstützung des Verbotenen unterstellt wird.«
Das Gericht entschied auch, dass der Redakteur für die Durchsuchung seiner Wohnung und die Beschlagnahme von Material entschädigt wird. Ermittler hatten im Januar 2023 zwei Mitarbeiterwohnungen - auch die des nun freigesprochenen Redakteurs - und Redaktionsräume durchsucht. Radio Dreyeckland hat eine lange Tradition als links-alternativer Sender.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es könne Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Sie hatte in dem Verfahren eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro gefordert - also insgesamt 3600 Euro.
Das Urteil sei nicht nur ein Erfolg für Radio Dreyeckland, sondern auch für Online-Journalismus und die freie Presse insgesamt, erklärte David Werdermann von der Berliner Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), wie Radio Dreyeckland mitteilte. Das Landgericht habe klargestellt, dass bei der Strafverfolgung von Journalisten die Hürde der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit zu beachten sei. Die GFF unterstützt den Sender rechtlich seit den Durchsuchungen.
Gesellschaft für Freheitsrechte zu Verfassungsbeschwerde
Infos von Radio Dreyeckland zum Verfahren
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