Nach dem Freispruch eines Journalisten vom Sender Radio Dreyeckland hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das bestätigte die Anklagebehörde auf Anfrage.
Die Staatsschutzkammer des Karlsruher Landgerichts hatte Anfang des Monats entschieden, der 38 Jahre alte Redakteur habe mit dem Verlinken einer Internetseite in einem Artikel nicht weiteres Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt. Der im vorvergangenen Jahres auf der Sender-Website veröffentlichte Bericht enthielt laut Vorwurf der Ermittler einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung »Linksunten.Indymedia«. Die Vereinigung war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wies bereits bei Prozessende darauf hin, dass Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden könne. Die Anklagebehörde hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro gefordert - also insgesamt 3600 Euro.
Die Verteidigerin des Journalisten, Angela Furmaniak, teilte nun auf Anfrage in Lörrach mit, sie sehe das Einlegen der Revision gelassen. Sie erwarte nicht, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Aussicht auf Erfolg habe: »Ich halte den Freispruch für wasserdicht, zumal das Gericht sein Urteil gleich auf mehrere tragende Gründe stützt.«
Die Berliner Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte das Karlsruher Urteil einen Erfolg für Radio Dreyeckland, den Online-Journalismus und die freie Presse genannt. Das Gericht habe klargestellt, dass bei der Strafverfolgung von Journalisten die Hürde der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit zu beachten sei. Die GFF unterstützt den nicht-kommerziellen Freiburger Sender rechtlich.
Gesellschaft für Freheitsrechte zu Verfassungsbeschwerde
Infos von Radio Dreyeckland zum Verfahren
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