Polizisten konnten schlichten. Die Beamten leiteten ein Verfahren wegen Sachbeschädigung gegen die Rottweiler-Halterin und eines wegen Bedrohung gegen den Sohn der Mischlingshalterin ein.
© dpa-infocom, dpa:231013-99-555451/2
Polizisten konnten schlichten. Die Beamten leiteten ein Verfahren wegen Sachbeschädigung gegen die Rottweiler-Halterin und eines wegen Bedrohung gegen den Sohn der Mischlingshalterin ein.
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