Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, hatten rechtsmedizinische Untersuchungen allerdings gezeigt, dass die 44-Jährige schwer vorerkrankt war und ihr Tod auf eine natürliche Ursache zurückzuführen ist. Zudem hätten weitere Ermittlungen ergeben, dass die Beschuldigte von der 44-Jährigen angegriffen wurde und nicht mehr getan habe, »als sich in zulässiger Weise gegen die Attacke zu wehren«. Die Beschuldigte habe außerdem entgegen erster Vermutungen nach der Abwehr des Angriffs nicht weiter auf die 44-Jährige eingeschlagen, sodass auch kein Verdacht auf eine Körperverletzung oder eine gefährliche Körperverletzung bestehe.
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