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Frau muss wegen Mordes an Mutter lebenslang in Haft

Über Jahre hinweg zweigt die Tochter Geld vom Konto ihrer Mutter ab, bis es leergeräumt ist. Die Mutter findet es heraus und stellt ihre Tochter zur Rede. Die 48 Jahre alte Frau wird wegen Mordes aus Habgier verurteilt.

Landgericht Tübingen
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Gerichtsgebäude in Tübingen. Foto: Tom Weller
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Gerichtsgebäude in Tübingen.
Foto: Tom Weller

Weil sie ihre wehrlos schlafende Mutter angriff und schließlich mit einer Eisenstange erschlug, ist eine 48 Jahre alte Frau wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. »Es gibt keinen Zweifel, dass Sie die Täterin waren«, sagte der Vorsitzende Richter Armin Ernst am Montag vor dem Landgericht Tübingen. Er machte Mord aus Habgier und Heimtücke geltend.

Es sei völlig ausgeschlossen, dass ein Fremder in das Haus eingedrungen sei. Es gebe keinerlei Einbruchspuren. Auch die Hypothese, dass es jemand Anderes aus der Familie gewesen sein könnte, wie ihr Sohn oder ihr damaliger Lebensgefährte, sei nicht nachvollziehbar. Nur die Angeklagte habe Abwehrspuren an den Armen gehabt. Ein Zeichen dafür, dass dich das Opfer massiv gewehrt habe.

Die Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts im Oktober vergangenen Jahres in Gechingen (Kreis Calw) zunächst versucht, ihre schlafende Mutter mit einem Kissen zu ersticken. Damit habe sie einen natürlichen Tod ihrer Mutter vortäuschen wollen.

Als die Mutter aber aufwachte und sich wehrte, habe die Tochter sie zunächst mit Faustschlägen ins Gesicht und dann mit einer Eisenstange tödlich verletzt. Die Obduktion ergab, dass das Opfer an einem Gehirnödem starb.

Das Motiv für die Tat war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagte wegen »beengter finanzieller Verhältnisse« monatelang Geld vom Konto der Mutter für sich abgebucht hatte. Insgesamt geht es um einen Schaden durch Betrug und Urkundenfälschung von mehr als 17.000 Euro.

Das soll die Mutter herausbekommen haben. Die 48-jährige Tochter soll daraufhin Angst um ihr Erbe und vor strafrechtlichen Folgen bekommen haben. Auch hatte sie Angst, von der Mutter aus dem Haus geworfen zu werden, in dem die Angeklagte lebte.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Vormittag eine lebenslange Haftstrafe für die Tochter beantragt. Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher ging in ihrem Schlussplädoyer zudem von einer besonderen Schwere der Schuld aus. Der Verteidiger der 48-Jährigen, Christian Schmidtberg, beantragte, seine Mandantin vom Vorwurf des Mordes freizusprechen.

© dpa-infocom, dpa:220926-99-902268/6