Gegen den bei einem Polizeieinsatz in der Universität Mannheim getöteten bewaffneten Mann hatte bereits eine Anzeige wegen Körperverletzung vorgelegen. Bei dem Vorfall am Dienstagabend war der mit einer Machete bewaffnete Mann im Bereich einer Bibliothek angeschossen und tödlich verletzt worden. Schon vor zwei Wochen habe der 31-Jährige eine Angestellte der Universität in der Bibliothek körperlich angegriffen, teilte das Landeskriminalamt (LKA) am Mittwoch mit. Die Frau habe daraufhin Anzeige erstattet. Offen blieben zunächst die Motive für das aggressive Verhalten des Mannes sowie die Frage nach psychischen Problemen.
Zu dem Angriff vor zwei Wochen sagte der Sprecher des LKA, es habe keine Beziehung zwischen dem Mann und der Frau bestanden. Der Angreifer sei schon zuvor an der Universität negativ aufgefallen. Der Mann habe keinen Bezug zur Universität gehabt, er sei weder Student noch Mitarbeiter gewesen. Nach dem Angriff auf die Uni-Mitarbeiterin habe die Universität ein Hausverbot ausgesprochen.
Der 31 Jahre alte Deutsche war am Dienstag im Bereich der Bibliothek der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät aufgefallen, wie die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und dem LKA mitteilten. Weil er eine Machete hatte, wurde die Polizei alarmiert. Als eine Streife eintraf, ging der Mann laut LKA mit der Machete in der Hand auf die zwei Beamten zu. »Sämtliche Versuche, ihn dazu zu bewegen, die Machete niederzulegen und ihn zu beruhigen, sind gescheitert«, sagte der Sprecher des LKA. Zumindest einer der Beamten habe daraufhin auf den 31-Jährigen geschossen. Der Schwerverletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er kurz darauf starb.
Unklar war zunächst, wie viele Schüsse abgefeuert wurden. Zeugenaussagen zufolge wurde einmal geschossen. Bei dem Vorfall waren auch Studenten anwesend, sie waren Polizeiaussagen zufolge nicht gefährdet. Im Anschluss wurden sie von Notfallseelsorgern betreut. Bisher geht das LKA von rund 30 Zeugen aus, die befragt werden sollen. Nach derzeitigem Stand gebe es keine Videoaufnahmen vom Tatort.
Der »Mannheimer Morgen« zitierte drei junge Männer, die den Vorfall nach eigenen Aussagen miterlebt hatten. Das Ganze habe sich im Eingangsbereich der Bibliothek abgespielt, erzählten sie demnach. »Ich habe gesehen, dass der Typ rumgemeckert hat, weil er seine Sticker nicht kleben durfte. Dann sehe ich auf einmal, wie er sein Messer auspackt, ein riesiges Messer«, sagte demnach einer der Zeugen.
Sein Freund habe ergänzt, er sei in dem Moment an dem Mann vorbeigelaufen. »Es war eine riesige, lange Machete mit langer schwarzer Klinge. Sie sah auf den ersten Blick aus wie ein Spielzeug. Ich habe gedacht, dass er einfach nur verrückt ist.« Zunächst habe er die Situation nicht ernst genommen. »Erst als die Security meinte: «Junger Mann, gehen Sie nicht zu nah an den ran», habe ich das erst realisiert und bin direkt weggegangen.« Mitarbeiter der Universität hätten der Zeitung bestätigt, dass sich der Vorfall in etwa so abgespielt hatte.
Die Universität Mannheim reagierte bestürzt. Rektor Thomas Puhl sagte laut einer Mitteilung: »Wir sind zutiefst betroffen von diesem schrecklichen Vorfall auf unserem Universitätsgelände und müssen das Geschehene erst noch verarbeiten. Wir sind in Gedanken bei den Betroffenen, die den Vorfall aus nächster Nähe miterleben mussten, und bei den Angehörigen des Täters.« Die Universität werde die Polizei in den kommenden Tagen bei ihren Ermittlungen unterstützen und den Vorfall für sich als Universität aufarbeiten. »Aktuell arbeiten wir an Möglichkeiten, den Betroffenen weitere psychologische Unterstützung anzubieten.«
Es ist bereits der zweite tödliche Schusswaffengebrauch der Polizei in Mannheim innerhalb weniger Monate. Kurz vor Heiligabend hatte ein 49-Jähriger den Notruf gewählt. Bei der Ankunft der Beamten wartete er mit einem Küchenmesser bewaffnet auf der Straße. Bei einer folgenden Auseinandersetzung gab ein Beamter mehrere Schüsse auf den Mann ab, der dann verletzt in ein Krankenhaus kam und kurz darauf starb. Das Motiv des 49-Jährigen war damals offen geblieben.
Im März hatte das Landeskriminalamt mitgeteilt, die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen zu haben. Die Akte gehe nun an die Staatsanwaltschaft. Der Beamte, der damals die tödlichen Schüsse abgegeben habe, sei weiter im Dienst.
Dienstwaffen dürfen nur als »Ultima Ratio«, also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wie das Innenministerium bereits nach früheren Fällen mitgeteilt hatte.
PM von Polizei, LKA und Staatsanwaltschaft
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