Dank bundesweit einmaliger Regelungen können Studierende und Wissenschaftler in Großforschungs- und Universitätsbereichen in Karlsruhe flexibler forschen. »Sie forschen hier an den wichtigen Grundlagen, die wir brauchen - aber zugleich forschen Sie an der Praxis«, sagte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Montag am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Gemeinsam mit Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) läutete sie dort symbolisch eine neue Ära von Lehre und Forschung ein.
Am KIT gilt seit Anfang des Jahres ein Gesetz, das eine Verbindung zwischen Universitäts- und Großforschungsbereich ermöglicht. Damit bekommen etwa Studierende Zugang zu großen Laboren und können sich besser mit den dort arbeitenden Wissenschaftlern austauschen. Bürokratische Hürden wurden abgebaut, damit Wissenschaftler zwischen Forschung und Lehre hin und her wechseln können.
Zuvor hatte Olschowski bei ihrem Antrittsbesuch im KIT für ein Dienstleistungszentrum dort geworben. Es soll Universitäten und Hochschulen beim Thema barrierefreie Lehrmaterialien beraten. Der Bedarf sei groß, sagte Olschowski. Inzwischen gebe es sehr viele Anfragen von Hochschulen aus dem ganzen Südwesten, ergänzte Rainer Stiefelhagen, Professor für Assistenzsysteme für sehgeschädigte Studierende am Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Systeme. Die Einrichtung des Zentrums steht im Koalitionsvertrag. Ein Konzept dafür wurde 2019 beim Ministerium eingereicht.
Olschowski informierte sich auch über Robotersysteme und die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz: Vorgeführt wurde ein Roboter, der beispielsweise bei Reparaturen unterstützen, vom Menschen Bewegungen erlernen und auf Zuruf bestimmte Befehle ausführen kann. Gezeigt wurde auch eine teilautonome Handorthese, eine Art Schiene mit künstlicher Hand, die mithilfe einer in der Handfläche angebrachten Kamera Objekte erkennt und passgenau greift.
Die Exzellenzuniversität mit etwa 9800 Beschäftigten und mehr als 22.000 Studierenden ist bundesweit die erste Institution, die die Grenzen zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen auflöste. Das dafür notwendige sogenannte 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetz wurde vor zwei Jahren vom Landtag beschlossen.
Infos zur Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums dazu vom 16. November 2020
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