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Flucht von Mörder: Schuldspruch gegen mutmaßlichen Komplizen

Trotz Bewachung türmt ein Häftling bei einem Ausgang, bis er fernab von Deutschland gefasst wird. Auch ein möglicher Helfer soll nun ins Gefängnis.

Der Häftling war im Oktober 2023 geflohen.
Blick auf das Landgericht Landau. Der Angeklagte aus dem Kreis Germersheim weist die Vorwürfe zurück. (Archivbild) Foto: Uwe Anspach/DPA
Blick auf das Landgericht Landau. Der Angeklagte aus dem Kreis Germersheim weist die Vorwürfe zurück. (Archivbild)
Foto: Uwe Anspach/DPA

Im Prozess um die Flucht eines verurteilten Mörders hat das Amtsgericht Landau (Pfalz) einen mutmaßlichen Helfer zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Häftling der JVA Bruchsal (Baden-Württemberg) war trotz einer Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten im Oktober 2023 bei einem Ausgang in Germersheim (Rheinland-Pfalz) in ein Waldgebiet geflohen.

Zielfahnder nahmen den 45-Jährigen erst neun Monate später in der südosteuropäischen Republik Moldau fest. Nach Ansicht des Amtsgerichts soll der Angeklagte unter anderem den Entflohenen in seinem Auto nach Tschechien und Polen gebracht haben. Beide Männer kennen sich aus gemeinsamer Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 46-Jährige weist die Vorwürfe zurück und nennt seinen Fall einen »Justizirrtum« und »politisch motiviert«. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Gefängnis für den mutmaßlichen Komplizen gefordert, die Verteidigung hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen.

© dpa-infocom, dpa:250218-930-378781/1