Durch diesen Systemwechsel entstehe den Kreisen allein bei den Unterkunftskosten ein Finanzbedarf von 161 Millionen Euro, erläuterte Walter. Die Kosten der Unterbringung, wie sie im Sozialgesetzbuch II geregelt sind, übernehme der Bund zu etwa 70 Prozent. Das heißt, die 44 Stadt- und Landkreise müssen fast 30 Prozent der Unterkunftskosten selbst aufbringen. Der CDU-Politiker Walter forderte von Grün-Schwarz eine volle Kostenübernahme. »Es sind nicht nur die Unterkunftskosten, die wir mitfinanzieren müssen. Es sind auch die Eingliederungshilfen, die Hilfen zur Pflege und die Jugendhilfekosten, die wir anteilig bezahlen müssen.« Das Finanzministerium erklärte, man wolle sich vor den Verhandlungen am Mittwoch dazu nicht äußern.
Die SPD-Fraktion unterstützte die Kommunen: »Städte und Gemeinden leisten enormes, um die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine sicherzustellen. Der Unmut der Kommunen ist absolut nachvollziehbar, denn sie haben alle Hände voll zu tun und müssen dann auch noch finanziell in Vorleistung gehen«, erklärte Nicolas Fink, SPD-Finanzexperte. »Die Landesregierung darf die Kommunen nicht länger zappeln lassen, sondern muss endlich für die vollständige Kostenübernahme sorgen.«
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