Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Beide Angeklagte seien Täter. Denn die 39-jährige Angestellte soll ihrem Partner den Schlüssel zum Haus ihrer Chefin und einen Sender zum Deaktivieren der Alarmanlage gegeben haben. Auch habe sie ihm den Aufenthaltsort ihrer Chefin zugeschickt. Um veruntreute Gelder zu vertuschen und selbst zur Geschäftsführerin befördert zu werden, habe die Frau zusammen mit ihrem Partner den Mord an ihrer Chefin geplant.
Mit einem besonderen Maß an Brutalität soll der Mann mit amerikanischen Wurzeln die Unternehmerin geschlagen, mit einem Messer gestochen und gewürgt haben. Dann habe er der wehrlosen Frau die Kehle durchgeschnitten, sagte der Staatsanwalt. Die Nebenkläger der drei Kinder des Opfers schlossen sich seinem Plädoyer an. Am Donnerstag (11.00 Uhr) wird das Urteil erwartet.
© dpa-infocom, dpa:230424-99-431756/2