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Firmenchefin ermordet? Lebenslange Haft für Paar gefordert

Nach dem gewaltsamen Tod einer Firmenchefin hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Tübingen lebenslange Haft für ein angeklagtes Paar wegen gemeinsamen Mordes gefordert. Die Verteidigung dagegen forderte am Montag Freispruch für die Frau, die in der Firma des Opfers arbeitete, und eine Verurteilung wegen Totschlages für ihren Lebensgefährten. Dieser soll die Firmenchefin im vergangenen Juli in ihrem Haus in Dobel (Kreis Calw) getötet haben. Das hatte der 30-Jährige im Laufe des Mordprozesses gestanden. Laut Verteidigung seien jedoch keine Beweise für einen geplanten Mord vorhanden. Der Mann habe ein Gespräch suchen wollen und sei dann ausgeflippt.

Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Foto: Jonas Walzberg

Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Beide Angeklagte seien Täter. Denn die 39-jährige Angestellte soll ihrem Partner den Schlüssel zum Haus ihrer Chefin und einen Sender zum Deaktivieren der Alarmanlage gegeben haben. Auch habe sie ihm den Aufenthaltsort ihrer Chefin zugeschickt. Um veruntreute Gelder zu vertuschen und selbst zur Geschäftsführerin befördert zu werden, habe die Frau zusammen mit ihrem Partner den Mord an ihrer Chefin geplant.

Mit einem besonderen Maß an Brutalität soll der Mann mit amerikanischen Wurzeln die Unternehmerin geschlagen, mit einem Messer gestochen und gewürgt haben. Dann habe er der wehrlosen Frau die Kehle durchgeschnitten, sagte der Staatsanwalt. Die Nebenkläger der drei Kinder des Opfers schlossen sich seinem Plädoyer an. Am Donnerstag (11.00 Uhr) wird das Urteil erwartet.

© dpa-infocom, dpa:230424-99-431756/2