Für die Grundsteuer B, die bebaute und unbebaute Grundstücke umfasst, wurden inzwischen rund 86 Prozent der Erklärungen abgegeben. Die verlängerte Frist lief bis zum 31. Januar. Bei der Grundsteuer A, die Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft betrifft, belaufe sich die Quote auf etwa 59 Prozent. Hier endete die Frist Ende März.
Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
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