Es ist eine düstere Bilanz, die Andreas Singer da am Freitag im Stuttgarter Landgericht zieht. Bei seiner Jahres-Pressekonferenz präsentiert der Gerichtspräsident normalerweise Zahlen und Daten zur Arbeit der Richter. Singer will aber diesmal über Femizide reden - über tödliche Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Singer zeigt sich sichtlich bewegt dabei.
Fall 1: Eine Frau aus Sindelfingen hat Todesangst vor ihrem Mann, trennt sich von ihm, hält ihre neue Adresse zunächst geheim. Doch sie will Kontakt zu ihre Kindern aufnehmen. Der 50-jährige Gatte findet so heraus, wo sie wohnt, besucht sie im August 2021. Sie lässt ihn hinein - er erwürgt sie mit bloßen Händen. Noch nach der Tat äußert sich der Täter abschätzig über seine ermordete Ehefrau.
Fall 2: Ein 30 Jahre alter Mann streitet immer wieder mit seiner Partnerin, mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist. Sie verrät den Behörden, dass er sich unter einer falschen Identität in Deutschland aufhält. Er kauft sich im Mai 2021 ein Fleischmesser in einem Verbrauchermarkt und tötet sie in der gemeinsamen Wohnung mit »wuchtigen« Stichen, so das Landgericht.
Fall 3: Eine Frau aus Ostfildern will sich nach gewalttätigen Angriffen von ihrem 55-jährigen Mann scheiden lassen, mit den Kindern ausziehen. Doch sie findet keine Wohnung, muss weiter mit ihm zusammenleben, wenn auch räumlich getrennt. Die Polizei erteilt dem Mann einen Platzverweis, hält sogar eine Gefährderansprache. Doch er schießt ihr im August 2021 zweimal in den Brustkorb, sie stirbt.
Diese Frauen wurden getötet, weil sie Frauen sind. Ermordet oder getötet von Männern, die ihnen nahestanden.
All diese Taten wurden aufgeklärt und mit der Härte des Gesetzes bestraft. Die drei Männer wurden vor dem Landgericht zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Den Frauen hilft das trotzdem nicht mehr. »Die strafrechtliche Aufarbeitung, so wichtig sie ist, kommt in diesen Fällen zu spät«, sagt Singer. Es gebe keine Gesetzeslücke. Das Strafrecht könne Femizide nicht verhindern, findet er. Harte Strafen schreckten die Täter nicht vom Morden ab.
Früher seien solche Tötungen von Frauen durch ihren Ehemann, Lebensgefährten oder Ex-Partner häufig mit Begriffen wie »Beziehungstat« oder »Familientragödie« verharmlost worden, berichtet Singer. Tatsächlich handle es sich um Mord oder Totschlag, der sich systematisch gegen Frauen richte. Es gehe dabei häufig um eine Trennung, um Motive wie Hass, Herrschafts- und Besitzdenken, um archaische Ehrvorstellungen. »Das Schicksal der Frauen, ihrer Kinder und Angehörigen bewegt uns«, sagt der Präsident.
Und es handelt sich nicht um Einzelfälle. Nach Erhebungen des Bundeskriminalamtes kommt es deutschlandweit etwa an jedem dritten Tag zu einem solchen Tötungsdelikt. Und die Fallzahlen beharren seit Jahren auf dem Niveau - 2015 waren es 135, 2020 139 Fälle. »Wir können und dürfen uns nicht mit der erschreckenden Regelmäßigkeit dieser Taten abfinden«, sagt Singer. Es brauche viel mehr Prävention. Die Taten ereigneten sich nicht aus heiterem Himmel. »Die Vorzeichen, häusliche Gewalt und Stalking, müssen wir sehr ernst nehmen.«
Polizei, Justiz, Sozialämter, Frauenhäuser und Beratungsstellen müssten schon bei ersten Anzeichen von Gewalt entschlossen einschreiten, fordert der Gerichtspräsident. Maßnahmen etwa nach dem Gewaltschutzgesetz müssten konsequenter eingesetzt werden. Die Opfer leben nach Singers Worten zudem teils in prekären Verhältnissen, lassen sich wegen sprachlicher Barrieren oder bürokratischen Hürden von Hilfsangeboten abschrecken. Viel spiele sich im Dunkelfeld ab, wenig werde zur Anzeige gebracht. »Sie sind ganz besonders auf niederschwellige Angebote angewiesen.« So hätte die Tat in Ostfildern durch das kurzfristige Angebot einer geschützten Wohnung möglicherweise verhindert werden können.
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