Die Liberalen hatten in der Vergangenheit immer wieder vor einer Aufblähung des Parlaments durch das neue Wahlrecht gewarnt und zunächst vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Durchsetzen konnten sich die Liberalen damit nicht.
Mit der Wahlrechtsreform wurde im April für Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt - dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Je nach Anzahl der Direktmandate einer Partei werden also ein Ausgleich und damit mehr Sitze im Parlament nötig, um eine Sitzverteilung gemäß der Zweitstimmen zu erreichen. Mit ähnlichen Problemen hat auch der zuletzt immer weiter wachsende Bundestag zu kämpfen.
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