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FDP-Politiker: Stimmabgabe für Auslandsdeutsche erleichtern

Die auf den 23. Februar vorgezogene Bundestagswahl und die damit verbundenen kürzeren Fristen machen die Wahl für einige im Ausland lebende Deutsche zu einer Herausforderung. Muss das so sein?

Bundestag
Ann-Veruscha Jurisch, FDP-Bundestagsabgeordnete aus Konstanz, war 2021 erstmalig in den Bundestag eingezogen. Foto: Hannes P. Albert/DPA
Ann-Veruscha Jurisch, FDP-Bundestagsabgeordnete aus Konstanz, war 2021 erstmalig in den Bundestag eingezogen.
Foto: Hannes P. Albert/DPA

Wahlberechtigten Auslandsdeutschen sollte es aus Sicht von Bundestagsabgeordneten der FDP in Zukunft leichter gemacht werden, an Wahlen teilzunehmen. »Die derzeitige Praxis, bei der Stimmzettel aus dem zuständigen Wahlkreis in Deutschland versendet und anschließend wieder zurückgeschickt werden, führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen«, kritisieren der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Konstantin Kuhle, und Ann-Veruschka Jurisch. Diese unnötige Bürokratie hindere insbesondere bei der vorgezogenen Bundestagswahl am kommenden Sonntag viele Auslandsdeutsche daran, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. 

Ein Mitarbeiter Jurischs sagte, die Abgeordnete sei in den vergangenen Wochen an FDP-Infoständen in ihrem Wahlkreis Konstanz mehrfach von Deutschen, die in der benachbarten Schweiz leben, auf dieses Problem angesprochen worden.

Wahlkampf FDP - Freiburg
Der FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner war auf seiner Wahlkampftour auch in Tübingen, Freiburg und Konstanz. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Der FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner war auf seiner Wahlkampftour auch in Tübingen, Freiburg und Konstanz.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Stimmzettel kommt per Post aus Deutschland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind und an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl - im aktuellen Fall war das der 2. Februar - bei der jeweiligen Gemeinde in Deutschland eingehen.

»Die deutschen Auslandsvertretungen sollten den passenden Stimmzettel einfach ausdrucken«, schlägt Kuhle vor. Es sei unnötig, die Unterlagen per Post hin und her zu schicken.

Bundestag Konstantin Kuhle
Konstantin Kuhle (FDP) hält die Hürden für wahlberechtigte Auslandsdeutsche für zu hoch. Foto: Serhat Kocak/DPA
Konstantin Kuhle (FDP) hält die Hürden für wahlberechtigte Auslandsdeutsche für zu hoch.
Foto: Serhat Kocak/DPA

Überwiegende Mehrheit der Auslandsdeutschen lebt in EU

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, rund 85 Prozent der Auslandsdeutschen wohnten in der Europäischen Union. Hier müssten die Postlaufzeiten ausreichen. Wo es Schwierigkeiten gebe, biete das Auswärtige Amt an, die Wahlunterlagen von der jeweiligen deutschen Botschaft auch mit Kurierflügen zurückzubefördern. In manchen Ländern könne aber der Weg zur Botschaft länger sein.

Das Auswärtige Amt tue sein Bestes, um die Wahlunterlagen rechtzeitig nach Deutschland zu bringen, sagte der Sprecher. »Aber, auch das ist sicher richtig, es wird nicht in jedem Fall klappen, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommen wird. Aber im Großteil der Fälle hoffen wir schon.«

© dpa-infocom, dpa:250217-930-377617/2