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FDP moniert Altersgrenze für amtliche Weinverkoster

Die FDP hält Altersgrenzen für überholt. Sie fordert deren Abschaffung. Für amtliche Weinprüfer ist 62 Jahre das kritische Alter.

Wein
Aus einem verdeckten Bocksbeutel wird bei einem Wein-Wettbewerb ein Glas mit Weißwein gefüllt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Aus einem verdeckten Bocksbeutel wird bei einem Wein-Wettbewerb ein Glas mit Weißwein gefüllt.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Die FDP stört sich an den starren Altersgrenzen für amtliche Weinprüfer, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst. So dürfen Männer und Frauen, die das 62. Lebensjahr bereits vollendet haben, nicht mehr Mitglieder einer Prüfungskommission für die amtliche Qualitätsweinprüfung werden, wie aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorging.

Die Liberalen-Abgeordnete Julia Goll sagte in Stuttgart, man sollte hin zu einer individuellen Betrachtung des Einzelnen kommen, beispielsweise mit Tests. »Starre Grenzen sind in vielen Bereichen nicht mehr nachvollziehbar.« Das gelte für fitte Feuerwehrleute im freiwilligen Dienst genauso wie für die Prüfer bei einer Weinverkostung.

Der Geschäftsführer des Badischen Weinbauverbands, Holger Klein, sprach sich für die Überprüfung der sensorischen Fähigkeiten der Prüfer ab einem gewissen Alter aus. Er verwies drauf, dass für die Ausprägung des Geschmacks- und Geruchssinns jahrelanges Training notwendig sei und viel Erfahrung.

Ein Sprecher des Agrarministeriums verteidigte dagegen die Altersgrenze für die Weinprüfer. Mit zunehmendem Alter lasse der Geschmacks- und Geruchssinn nach. »Mit der seinerzeitigen Einführung dieser Regelung wurde versucht, diesem Umstand Rechnung zu tragen.«

Der Ministeriumssprecher sagte weiter, im Gegensatz zum Seh- und Hörsinn gebe es beim Geruchs- und Geschmackssinn, der für die Qualitätsweinprüfung essenziell sei, keine individuellen technischen Hilfsmittel, um diesen zu ergänzen. »Die Anforderungen der Verbraucher an einen Qualitätswein entwickeln sich erfahrungsgemäß mit nachfolgenden Generationen weiter. Auch diesem Umstand soll diese Regelung Rechnung tragen.«

Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, darf nicht mehr in das Amt des öffentlich Vermessungsingenieurs bestellt werden. Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung endet mit Vollendung des 65. Lebensjahrs.

»Für Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen gibt es keine gesetzlichen Regelungen«, hieß es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums weiter. Die FDP-Politikerin Goll kritisierte, die Landesregierung gehe der Frage aus dem Weg, inwieweit eine starre Altersgrenze in Zeiten des Fachkräftemangels und zunehmender Fitness im fortgeschrittenem Alter noch zeitgemäß sei. »Das ist erstaunlich, zelebriert sie doch beim Regierungschef förmlich sein hohes Alter und die angebliche Erfahrung, die das mit sich bringt.« Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist 75 Jahre alt. Goll sagte: »Es wäre wirklich eine gute Idee, wenn die Landesregierung diese Verordnungen mal renovieren würde.«

FDP-Fraktion

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