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FDP kritisiert Zinsen für Rückzahlung von Corona-Hilfen

Das Land unterstütze zu Beginn der Corona-Pandemie Unternehmen mit einem eigenen Programm. Mancher zahlte das Geld nachträglich zurück, weil er es doch nicht benötigte. Muss er nun auch noch Zinsen zahlen?

Die vereinzelte Erhebung von Verzugszinsen für die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen des Landes sorgt für Wirbel. Der FDP-Wirtschaftspolitiker Erik Schweickert sagte am Freitag in Stuttgart, hier würden Unternehmen, die unverschuldet in Not geraten seien, auch noch staatlich abgezockt. »Ich fordere die sofortige Aufhebung aller Zinsforderungen.« Das Wirtschaftsministerium verwies darauf, dass Zinsen nur in Ausnahmefällen fällig würden.

Eine Sprecherin nannte als Beispiel für solche Ausnahmen etwa Betrugsfälle oder Fälle, in denen ein zu erstattender Betrag nicht innerhalb der im Bescheid vorgegebenen Frist zurückgezahlt worden sei. »Unternehmen und Selbstständige haben jedoch immer die Möglichkeit, innerhalb der gesetzten Frist eine zinslose Stundung oder Ratenzahlung bei der L-Bank zu beantragen.« Wer die Rückforderung innerhalb der gesetzten Frist begleiche oder wem eine Stundung oder Ratenzahlung eröffnet worden sei, müsse also nicht mit einer Zinsforderung rechnen.

Der FDP sind nach eigenen Angaben einzelne Fälle bekannt, in denen durch die L-Bank Zinsbescheide an Unternehmen ergangen sind, die ihre Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 zurückzahlen müssen. Dabei würden Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz – das ergebe aktuell 4,12 Prozent – auf den zurückzuzahlenden Betrag erhoben.

Baden-Württemberg unterstützte die Wirtschaft in der Corona-Krise auch mit eigenen Hilfsgeldern. Falls der Liquiditätsengpass aber geringer war als angenommen, müssen die Firmen Gelder zurückzahlen. Das Rückmeldeverfahren hatte Unmut bei Betroffenen ausgelöst.

FDP-Fraktion

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