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FDP fordert Nachbesserung bei Corona-Hilfe

Der fiktive Unternehmerlohn ist nicht Bestandteil der Corona-Hilfe des Bundes. Hier ist in der Vergangenheit das Land eingesprungen. Die FDP fordert eine Fortsetzung des Engagements von Grün-Schwarz.

Hans-Ulrich Rülke
Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg, spricht bei einer Debatte. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg, spricht bei einer Debatte. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

STUTTGART. Die Südwest-FDP fordert Nachbesserungen bei der jüngst verlängerten Überbrückungshilfe 3 Plus des Bundes für finanziell angeschlagene Betriebe. »Es ist enttäuschend, dass sich der Bund auch hier nicht um Sorgen und Nöte der Unternehmer kümmert und erneut keinen fiktiven Unternehmerlohn gewährt«, sagte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Erik Schweickert in Stuttgart.

Umso wichtiger sei es, dass die grün-schwarze Landesregierung hier erneut aktiv werde und die Zukunft des Unternehmerlohns kläre. Er ist eine Pauschale, die Selbstständige zusätzlich zur Fixkostenerstattung beantragen können, weil sie oftmals nur geringe Betriebskosten geltend machen können. Schweickert sagte, er fordere Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) daher auf, zu handeln: »Führen Sie das baden-württembergische Erfolgsmodell fiktiver Unternehmerlohn auch für die Monate Oktober bis Dezember fort!«

Ein Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, in einzigartiger Weise habe die Landesregierung mit dem Unternehmerlohn Soloselbstständigen und Kleinunternehmern geholfen, ihren Lebensunterhalt in der Pandemie zu sichern. Der fiktive Unternehmerlohn des Landes werde mit der Überbrückungshilfe des Bundes ausgezahlt, deren Laufzeit gerade bis zum Jahresende verlängert worden sei. »Über die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die landesseitige Abwicklung der Überbrückungshilfe wird der Ministerrat zeitnah entscheiden. In diesem Zusammenhang wird auch über die Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns beraten werden.« (dpa)