Aus Sicht der FDP im Landtag sollten Richter für den Verfassungsgerichtshof künftig mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden müssen. Das forderte die Fraktion im Landtag in Stuttgart in einem Antrag. Bislang sieht das Verfassungsgerichtshofgesetz nur eine einfache Mehrheit vor.
Man müsse das Gericht wirksam vor Extremisten schützen, argumentierte der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann. Die höhere Hürde garantiere »eine parteiunabhängige Auswahl der Richter und damit auch eine höhere demokratische Legitimation des höchsten Gerichts im Land«.
Die anderen Fraktionen im Parlament lehnten den Antrag der FDP ab. Sie könne den Antrag inhaltlich nachvollziehen, sagte etwa die Grünen-Abgeordnete Daniela Evers. »Das Thema bedarf aber einer ernsthaften Prüfung.« Es sei nicht sinnvoll, eine Regelung zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit in einem einfachen Gesetz zu verankern, das auch wieder mit einfacher Mehrheit geändert werden könne. Ähnlich argumentierte auch die SPD.
Weinmann entgegnete, der FDP-Vorstoß sei nur ein erster Schritt. "Wir schlagen vor, das für die Zukunft auch in der Landesverfassung zu verankern. Man müsse aber nun etwas tun. "Wir diskutieren diese Überlegungen seit über sechs Monaten", sagte Weinmann. Es brauche einen ernsthaften Willen zur Umsetzung. "Thüringen zeigt, es kann schnell zu spät sein."
© dpa-infocom, dpa:241009-930-256114/1