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Falsche Angaben: Baden-Württemberg gibt Dino-Fossil zurück

Mehr als 100 Millionen Jahre nach seinem Tod hat der Saurier Ubirajara jubatus einen Disput zwischen Baden-Württemberg und Brasilien ausgelöst. Die Wissenschaftsministerin bezog klar Stellung, muss nun aber Fehler einräumen. Für ein Museum hat das Konsequenzen.

Kehrtwende im Streit um ein Dinosaurier-Fossil: Anders als noch vor ein paar Monaten erachtet Baden-Württemberg den Erwerb der versteinerten Überreste aus der Kreidezeit inzwischen als unrechtmäßig und will diese an Brasilien zurückgeben. Hintergrund seien falsche Angaben des Naturkundemuseums Karlsruhe, teilte das Wissenschaftsministerium am Montag mit. »Ich bedaure dieses Fehlverhalten sehr«, erklärte Ministerin Theresia Bauer (Grüne). Das Museum müsse nun prüfen, ob in der Sammlung weitere Objekte mit vergleichbar unklaren Erwerbsumständen sind.

Die Paläontologische Gesellschaft in Brasilien hatte sich beschwert, das Fossil des Sauriers Ubirajara jubatus sei illegal außer Landes gebracht worden. Im September hatte das Wissenschaftsministerium daraufhin noch erklärt, man habe »den Sachverhalt umfassend geprüft und sich alle verfügbaren Unterlagen zum Import und Erwerb des angesprochenen Fossils vorlegen lassen. Nach deren Auswertung hat sich herausgestellt, dass es keine Anhaltspunkte für einen unrechtmäßigen Erwerb durch das Naturkundemuseum Karlsruhe gibt«.

Nun der Meinungswechsel: »Nach Einschätzung des Wissenschaftsministeriums sind die Umstände über die Einfuhr des Fossils nicht eindeutig, und es bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eigentumserwerbs durch das Land Baden-Württemberg«, zitierten die »Badischen Neuesten Nachrichten« und die »Südwest Presse« am Montag aus einer Vorlage für die Kabinettssitzung an diesem Dienstag. Die Ausfuhr nach Deutschland habe gegen brasilianisches Recht verstoßen.

Die Angaben des Naturkundemuseums hätten sich im Nachhinein als falsch erwiesen, erläuterte eine Ministeriumssprecherin. Das Museum habe daraufhin eingeräumt, dass es dem Ministerium gegenüber zunächst fehlerhafte Aussagen gemacht habe. Außerdem habe es keine Unterlagen vorlegen können, die frühere Aussagen hätten stützen können. Eine Museumssprecherin verwies auf Anfrage lediglich an das Ministerium.

Bauer betonte: »Baden-Württemberg hat sich in Fragen der Provenienz von Kulturgütern klar positioniert und ist in den letzten Jahren seiner Verantwortung systematisch nachgekommen.« Das gelte auch für das Dino-Fossil. »Es ist wichtig, dass wir mit der Rückgabe ein klares Signal senden zum korrekten Umgang mit Sammlungsgütern, ihrer Provenienz und der wissenschaftlichen Redlichkeit.« In Bezug auf die Prüfung weiterer Objekte im Karlsruher Museum mahnte die Ministerin: »Die Klärung der Erwerbsumstände von Sammlungsgegenständen ist eine Aufgabe, der unbedingt nachzukommen ist.«

Ubirajara jubatus stammt aus der Kreidezeit und lebte vor etwa 110 bis 115 Millionen Jahren. Bei dem nur etwa ein Meter großen Fleischfresser soll es sich um den ersten gefiederten, aber flugunfähigen Dinosaurier in der südlichen Hemisphäre handeln. Das Fossil war in einem Steinbruch zwischen den Gemeinden Nova Olinda und Santana do Cariri in der Crato-Formation im Bundesstaat Ceará im Nordosten von Brasilien gefunden worden.

In dem Streit ging es unter anderem um ein Unesco-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, das am 26. April 2007 in Kraft getreten war. Im September hatte das Wissenschaftsministerium erklärt, das Fossil sei vor diesem Stichtag legal nach Deutschland gebracht worden, eine Rückgabe sei nicht erforderlich. In einem wissenschaftlichen Aufsatz zur Beschreibung des Dinosauriers für das Fachmagazin »Cretaceous Research« hieß es, das Fossil sei 1995 nach Deutschland gekommen. Wegen des Streits wurde der Artikel zwischenzeitlich zurückgezogen. Nun teilte das Ministerium mit: »Dieses in der wissenschaftlichen Publikation genannte Datum ist erwiesenermaßen falsch von den Autoren behauptet worden.«

Der Verkauf von Fossilien ins Ausland ist nach brasilianischem Recht ohnehin seit 1990 verboten. Versteinerte Überreste dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen als Leihgabe zu wissenschaftlichen Zwecken außer Landes gebracht werden - Eigentümer bleibt der brasilianische Staat. Die Wissenschaftler im größten Land Lateinamerikas gaben sich deswegen auch nicht geschlagen und erklärten: »Wir werden nicht aufhören, für unser Natur- und Kulturerbe zu kämpfen.«

Mitteilung der Paläontologischen Gesellschaft in Brasilien

Bericht G1

Instagram-Post Naturkundemuseum Karlsruhe

Bericht National Geographic

Bericht Science

Aktueller Bericht der »BNN« (Bezahlschranke)

© dpa-infocom, dpa:220718-99-63181/3