Im Kriminalfall Ayleen sind weitere Details zu dem Tatverdächtigen bekannt geworden. Das Landgericht Limburg teilte am Donnerstag mit, dass die Führungsaufsicht des 29-Jährigen im Januar dieses Jahres ausgelaufen sei. Zudem wurden weitere Vorwürfe gegen den Mann aus Hessen bekannt: Im Frühjahr soll er eine Schülerin belästigt haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen sagte, dass der Behörde seit Dienstag eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der versuchten Nötigung vorliege. Zuvor hatte die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« darüber berichtet.
Der 29-Jährige steht im Verdacht, die 14-jährige Ayleen aus Baden-Württemberg getötet zu haben. Die Leiche der Schülerin war vergangene Woche in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden worden.
Bereits Ende April soll der 29-Jährige versucht haben, ein 17 Jahre altes Mädchen unter anderem durch Textnachrichten zu einer Beziehung zu nötigen. Anfang Mai sei Strafanzeige gegen ihn bei der Polizei im hessischen Friedberg erstattet worden. Warum diese Anzeige der Staatsanwaltschaft Gießen erst seit Dienstag vorliegt, blieb vorerst offen.
Zu den verschiedenen Maßnahmen nach dieser Anzeige habe auch eine Gefährderansprache gehört. Das ist ein Mittel, um Verdächtigen deutlich zu machen, dass die Polizei sie im Blick hat. Nach der Anzeige habe der Beschuldigte die Möglichkeit gehabt, sich zu den Vorwürfen zu äußern, teilte ein Polizeisprecher in Friedberg mit. Davon habe er aber keinen Gebrauch gemacht. Der Fall sei schließlich an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.
Den Ermittlern zufolge war der Mann als Jugendlicher für zehn Jahre wegen eines versuchten Sexualdelikts in ein psychiatrisches Krankenhaus gekommen und stand nach seiner Entlassung unter Führungsaufsicht.
Das Amtsgericht Frankenberg (Eder) legte im Januar 2017 deren Dauer auf drei Jahre fest, wie das Landgericht Limburg am Donnerstag mitteilte. Das Amtsgericht Wetzlar verlängerte demnach dann im Januar 2020 die Aufsicht auf unbefristete Zeit. Dagegen habe der Mann Beschwerde eingelegt und das Landgericht im Januar 2020 unter Abänderung der ersten amtsgerichtlichen Entscheidung die Dauer der Aufsicht von drei auf fünf Jahre verlängert.
»Die sehr strengen Anforderungen an eine unbefristete - also auf lebenslange Dauer angelegte - Führungsaufsicht wurden zum damaligen Zeitpunkt der Entscheidung nicht als gegeben angenommen, die Führungsaufsicht wurde aber auch nicht beendet«, erläuterte der Gerichtssprecher. Die zuständige Kammer habe zunächst als milderes Mittel eine Verlängerung auf die Höchstfrist von fünf Jahren ausgesprochen, da der Mann weiter unter Führungsaufsicht stehen sollte.
Danach sei die Kammer mit dem Fall nicht mehr befasst gewesen, »insbesondere nicht mit der Frage, ob das weitere Verhalten des Tatverdächtigen in der verlängerten Zeit der Führungsaufsicht in der Gesamtschau nunmehr eine unbefristete Führungsaufsicht rechtfertigt«.
Dem Gerichtssprecher zufolge ist eine Entfristung vor Ablauf der verlängerten Dauer der Führungsaufsicht nicht mehr ausgesprochen worden mit der Folge, dass diese am 25. Januar 2022 endete. Für eine Entfristung habe das Verhalten des jetzt Tatverdächtigen keinen Anlass gegeben. Dieser sei in der Zeit der Aufsicht zwar mit Eigentumsdelikten - Diebstahl - und Verkehrsdelikten aufgefallen, nicht aber mit Sexualdelikten.
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