In unmittelbarer Nähe zur Unfallstelle seien Aufsichtspersonen gewesen, berichtete die Polizei weiter. »Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, bedarf der weiteren Prüfung.«
© dpa-infocom, dpa:221031-99-331013/2
In unmittelbarer Nähe zur Unfallstelle seien Aufsichtspersonen gewesen, berichtete die Polizei weiter. »Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, bedarf der weiteren Prüfung.«
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