Grenzkontrollen sind innerhalb des Schengen-Raums eigentlich nicht vorgesehen und müssen in Brüssel gemeldet werden. Faeser hatte die Bundespolizei am 16. Oktober angewiesen, an der Grenze zu Polen, Tschechien und der Schweiz stationäre Kontrollen durchzuführen, so wie es sie seit 2015 bereits an der Landgrenze zu Österreich gibt.
Seit dem 16. Oktober seien an der Grenze zu Polen etwa 3300 unerlaubte Einreisen festgestellt worden und 1100 unerlaubte Einreisen verhindert worden, sagte der Sprecher. »Das heißt, diese Maßnahmen wirken und sie sollen auch aktuell fortgesetzt werden.« Wenn jemand an der Grenze aufgegriffen wird und deutlich macht, dass er Asyl beantragen will, darf er in der Regel einreisen.
Ziel der Kontrollen insgesamt sei es, »der immer skrupelloseren und immer brutaleren Schleuserkriminalität das Handwerk zu legen«, sagte der Sprecher. So seien an der deutsch-polnischen Grenze in letzter Zeit über 30 Schleuser aufgegriffen. Zugleich sei es aus Faesers Sicht wichtig, dass die Verhandlungen zum gemeinsamen europäischen Asylsystem vorangingen.
EU-Kommission zu Grenzkontrollen in Europa (Englisch)
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