Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach langem Zögern nun doch stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet. Wie ihr Ministerium am Montag mitteilte, sollen zudem die vorübergehenden Kontrollen der Bundespolizei direkt an der Grenze zu Österreich, die es bereits seit Herbst 2015 gibt, um weitere sechs Monate verlängert werden. Faeser begründete den Schritt mit der Begrenzung der irregulären Migration. Außerdem gehe es ihr darum, »die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen«, hieß es in der Mitteilung.
Die Bundespolizei erklärte, sie habe mit der Entscheidung vom Montag »Kontrollmaßnahmen in unmittelbarer Grenznähe bzw. direkt an der Grenze aufgenommen«. Nähere Angaben zu Art und Umfang der Kontrollen oder zur Zahl der eingesetzten Beamten machte sie auf Anfrage nicht. In Sachsen sollten die neuen Kontrollen am Montagabend losgehen, wie ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Pirna sagte.
Die Entscheidung gilt an den neu notifizierten Grenzabschnitten zunächst für zehn Tage. Die Notifizierung könne bis zu insgesamt zwei Monaten verlängert werden, teilte ihr Ministerium mit. In Sicherheitskreisen wird aber damit gerechnet, dass die Kontrollen später dann auch für einen längeren Zeitraum angemeldet werden.
Von Anfang Januar bis Anfang Oktober hat die Bundespolizei laut Bundesinnenministerium etwa 98.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt.
Die Ministerin wies darauf hin, dass an den betroffenen Grenzübergängen auch künftig nicht rund um die Uhr jedes Fahrzeug angehalten werden soll. »Die Bundespolizei kann nun flexibel, je nach aktueller Lage das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen«, sagte Faeser. Ihr sei besonders wichtig, »dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken«.
Faeser hatte erst vor wenigen Tagen verstärkte Kontrollen in der Nähe der östlichen Grenze angekündigt und dabei die Rechtsauffassung vertreten, dass die Bundespolizei dabei punktuell - etwa wenn man dort gerade eine Schleusung vermutet - auch direkt an der Grenze Fahrzeuge anhalten könne. Forderungen der CDU-Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen, nach stationären Kontrollen hatte sie unter anderem mit dem Argument zurückgewiesen, wer an der Grenze ein Asylbegehren äußere, könne in der Regel ohnehin nicht zurückgewiesen werden.
Schleuser sind mit Kontrollen direkt am Grenzübergang allerdings leichter zu schnappen als bei Kontrollen im Hinterland. Denn dort sind sie oft schon verschwunden, wenn die Polizei die zusammen mit ihnen irregulär eingereisten Menschen aufgreift. Oder es kommt zu Unfällen wie vergangene Woche, als ein mutmaßlicher Schleuser, vermutlich um der Entdeckung durch die Polizei zu entgehen, so stark beschleunigte, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Sieben Menschen starben bei dem Unfall in Bayern.
Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn zuvor die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Zurückweisungen kommen aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung, etwa wenn ein Ausländer mit einer Einreisesperre belegt ist oder wenn er keinen Asylantrag stellt.
Obwohl im Schengen-Raum eigentlich das Prinzip der offenen Binnengrenzen gilt, haben aktuell mehrere Staaten Grenzkontrollen notifiziert. Frankreich hat etwa unter Verweis auf Terror-Risiken und irreguläre Migration Kontrollen an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien und der Schweiz beantragt. Die Franzosen kontrollieren aber nicht überall rund um die Uhr, sondern eher punktuell und lageangepasst. So ähnlich soll es künftig auch an den Grenzen Deutschlands zu Tschechien, Polen und der Schweiz laufen.
»Klar ist auch: Wir wollen schnellstmöglich zurück zu Binnengrenzen, an denen wir nicht kontrollieren müssen«, betonte Faeser. Dafür sei es notwendig, die Verhandlungen zu einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit einem umfassenden EU-Außengrenzschutz erfolgreich abzuschließen.
Der Obmann der Grünen im Innenausschuss des Bundestages, Marcel Emmerich, kritisierte die Entscheidung der Ministerin, sowohl inhaltlich als auch von der öffentlichen Kommunikation her. Er sagte: »Das lange Hin und Her der Ministerin hat auch bei mir für viel Irritationen gesorgt.« Stationäre Grenzkontrollen seien eine »Scheinlösung«.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) begrüßte die Anmeldung stationärer Grenzkontrollen für die deutsch-polnische Grenze. »Wir müssen alles unternehmen, um die illegale Schleusung einzudämmen«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die stationären Kontrollen könnten dazu ein wichtiger Beitrag sein. Entscheidend sei jedoch der Schutz der EU-Außengrenzen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) forderte, den Ankündigungen müssten Taten folgen - die Bundespolizei müsse »nun auch tatsächlich mit starken Kräften kontrollieren können«.
Der tschechische Innenminister Vit Rakusan zeigte Verständnis für die deutsche Entscheidung. Auch aus der Schweiz kam keine offizielle Kritik. Die Ende 2022 vereinbarte Zusammenarbeit zwischen Schweiz und Deutschland zur Eindämmung der Migration werde nun weiter intensiviert, hieß es vom Justiz- und Polizeidepartement in Bern.
Von Anfang Januar bis Ende September haben in Deutschland 233 744 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt, rund 73 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Viele Kommunen sehen sich, was die Unterbringung, Versorgung und Integration der Geflüchteten angeht, an der Belastungsgrenze - auch weil seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 mehr als eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Diese müssen keinen Asylantrag stellen.
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