Logo
Aktuell Land

Fünft- und Sechsklässler können am 15. März wieder in Schule

Eigentlich wollte Kultusministerin Eisenmann schon am Montag wieder mehr Kinder in die Schulen zurückholen. Jetzt dauert es doch noch eine Woche länger und bleibt auf die Klassen 1 bis 6 begrenzt. Schließlich muss man das massenhafte Testen noch regeln.

Stuhl auf Tisch in leerem Klassenzimmer
Ein Stuhl steht in einem leeren Klassenraum auf einem Tisch. Foto: dpa/Stratenschulte
Ein Stuhl steht in einem leeren Klassenraum auf einem Tisch.
Foto: dpa/Stratenschulte

STUTTGART. Baden-Württemberg geht am 15. März den nächsten Öffnungsschritt bei den Schulen im Land. Das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag im SWR bestätigt. »Übernächste Woche werden wir weitere Öffnungsschritte bei den Grundschulen machen. Aber auch bei den Fünft- und Sechstklässlern sind weitere Öffnungsschritte eingeleitet. Das wird so ein eingeschränkter Regelbetrieb sein«, sagte der Grünen-Politiker dem Sender.

Wie die dpa zuvor unter Berufung auf Regierungskreise berichtet hatte, sollen in den weiterführenden Schulen bis zu den Osterferien zunächst die Klassen 5 und 6 wieder Präsenzunterricht bekommen. Es sollen alle Schülerinnen und Schüler ins Schulgebäude kommen und dort auf mehrere Räume verteilt werden.

Nachdem schon die Grundschulen vor knapp zwei Wochen mit Wechselunterricht gestartet waren, sollen diese nun am 15. März in den »eingeschränkten Regelbetrieb« übergehen, das heißt die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt.

In Baden-Württemberg sind außerdem die Abschlussklassen teilweise wieder im Präsenzunterricht. Wann es für die Mittelstufe wieder losgeht, soll erst später entschieden werden.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) wollte eigentlich schon am kommenden Montag den nächsten Öffnungsschritt gehen. Doch Kretschmann hatte sich skeptisch gezeigt, ob es so schnell gelingen kann, die Wiedereröffnung der Schulen mit genügend Schnelltests bei Schülerinnen und Schülern abzusichern.

Die Bund-Länder-Runde am Mittwoch hatte den Ländern bei der Frage weiterer Schulöffnungen wieder freie Hand gegeben. In dem Beschluss heißt es lediglich: »Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.« (dpa)