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Expo-Klage: Gericht sieht wenig Aussicht auf Erfolg

Wer muss die Kosten für das Baden-Württemberg-Haus auf der Expo 2020 in Dubai tragen? Um diese Frage geht es vor einem Stuttgarter Gericht. Das hat bereits eine Tendenz.

Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo
Darum geht es in dem Rechtsstreit: der Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo in Dubai. (Archivbild) Foto: Ryan Lim/DPA
Darum geht es in dem Rechtsstreit: der Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo in Dubai. (Archivbild)
Foto: Ryan Lim/DPA

Im Streit um die Finanzierung des baden-württembergischen Pavillons auf der Expo 2020 in Dubai hat das Gericht Zweifel an den Erfolgsaussichten der Schadenersatz-Klage des Landes geäußert. Die Kammer sei zu der vorläufigen Rechtsauffassung gelangt, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg habe, sagte eine Sprecherin des Stuttgarter Landgerichts. 

Das rund 15 Millionen Euro teure Baden-Württemberg-Haus auf der Expo in Dubai war ursprünglich von drei Partnern verantwortet worden: der Ingenieurkammer, Fraunhofer und der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM). Das Gebäude sollte eigentlich mit Sponsorengeldern gebaut werden und wurde deshalb als Projekt »aus der Wirtschaft für die Wirtschaft« beworben. Das Land sollte das Vorhaben zunächst nur politisch begleiten und lediglich 2,8 Millionen Euro für die Ausstellung beisteuern, stemmte aber notgedrungen auch das Gros der Kosten für den Pavillon-Bau.

Das Land will in dem Verfahren feststellen lassen, dass die Partner verpflichtet seien, ihm sämtliche Kosten zu ersetzen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts entstanden seien und noch entstehen werden.

Knackpunkt des Verfahrens ist eine Erklärung, die der Geschäftsführer der Ingenieurkammer gegenüber dem Land abgegeben hatte. Darin bestätigte er dem Wirtschaftsministerium, dass das wirtschaftliche Risiko für die Realisierung des Baden-Württemberg-Hauses auf der Expo ausschließlich bei den Projektpartnern liege. 

Aus Sicht des Gerichts hatte der Mann aber wohl gar nicht die Berechtigung, eine solche Zusicherung zu machen. Dass er für die Fraunhofer-Gesellschaft und die FWTM vertretungsberechtigt gewesen sei, lasse sich aus den Akten nur schwer entnehmen, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Anwalt der Ingenieurkammer wies zudem darauf hin, dass diese nur durch die eigenhändige Unterschrift des Präsidenten oder eine Vollmacht des Präsidenten vertreten werden könne. Beides liege in diesem Fall nicht vor. »Wer außer dem Wirtschaftsministerium sollte denn wissen, dass die Ingenieurskammer nur durch den Vorstand vertreten werden kann?«, sagte der Anwalt.

Das Land hat nun nochmals drei Wochen Zeit, um auf Schriftsätze in dem Verfahren zu reagieren. Eine Entscheidung über die Klage will die Kammer am 17. September verkünden. 

© dpa-infocom, dpa:240709-930-168689/1