Den beiden Angeklagten wird laut Gericht vorgeworfen, spätestens Anfang 2021 den Entschluss gefasst zu haben, die Söldnertruppe aufzustellen. Diese sollte sich demnach vor allem aus ehemaligen Angehörigen deutscher Spezialeinheiten zusammensetzen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur waren die beiden Angeklagten schon 1983 und 1999 aus der Bundeswehr ausgeschieden.
Die beiden 52 und 60 Jahre alten ehemaligen Zeitsoldaten wurden im Oktober im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und in München festgenommen. Seither sitzen sie nach Angaben des Oberlandesgerichts in Untersuchungshaft. Nach dem Prozessauftakt am 9. Juni sind bis zum 30. November fast 30 Verhandlungstermine angesetzt.
Die Söldnertruppe sollte laut Bundesanwaltschaft völkerrechtswidrig in den jemenitischen Bürgerkrieg eingreifen. Zwar sollten Friedensverhandlungen zwischen den Huthi-Rebellen und der jemenitischen Regierung erzwungen werden, allerdings wären damit auch »zwangsläufig Tötungshandlungen im Rahmen von kriegerischen Auseinandersetzungen sowie zivile Verluste« verbunden gewesen.
Weiter hieß es, die Vorstellungen seien von »Botschaften einer Wahrsagerin« getragen gewesen, »welche die Angeschuldigten als verbindliche Handlungsanweisungen verstanden« hätten. Es soll aber auch um Geld gegangen sein: Die Söldner hätten für ihren Einsatz im Monat bis zu 40 000 Euro bekommen sollen. Geplant war außerdem, mittelfristig ein weltweit operierendes Militärunternehmen aufzubauen.
Die Männer hatten sich den Ermittlern zufolge finanzielle Unterstützung von Saudi-Arabien erhofft und hartnäckig versucht, dort mit staatlichen Stellen in Kontakt zu kommen - es habe aber niemand reagiert. Auch wegen der Festnahmen wurden die Pläne nicht mehr umgesetzt. Um Kämpfer zu rekrutieren, soll einer der Männer aber bereits aktive und ehemalige Bundeswehrsoldaten angesprochen haben.
Mitteilung des Oberlandesgerichts
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