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Ex-Minister will in Wirtschaft: Brandenburg und Bund prüfen

Brandenburgs Verkehrsminister Beermann ist im November überraschend zurückgetreten. Er sucht eine neue berufliche Herausforderung. Das geht als Ex-Minister aber nicht so einfach.

Guido Beermann
Ex-Minister Guido Beermann (CDU), aufgenommen bei einem Termin. Foto: Soeren Stache/DPA
Ex-Minister Guido Beermann (CDU), aufgenommen bei einem Termin.
Foto: Soeren Stache/DPA

Die Brandenburger Landesregierung und der Bund prüfen einen Antrag von Ex-Landesverkehrsminister Guido Beermann (CDU) für einen Wechsel in die Wirtschaft. »Die Prüfung läuft. Wir haben im Brandenburger Ministergesetz klare Regeln«, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag in Potsdam auf die Frage, ob er von einem Bericht über Pläne für einen Wechsel zu Mercedes-Benz wisse und was er dazu sage. »Kurz vor Weihnachten gab es eine Information an die Staatskanzlei, dass das beabsichtigt ist.« Nach der Prüfung werde sich das Kabinett damit beschäftigen.

Die »Bild«-Zeitung berichtete (Donnerstag/online) unter Berufung auf eigene Informationen, Beermann wolle die Leitung der Hauptstadt-Repräsentanz des Autoherstellers Mercedes übernehmen. Nach seinem Rückzug im November habe er sich mit Mercedes auf einen Arbeitsvertrag geeinigt. Beermann nahm zunächst nicht dazu Stellung.

Eine Sprecherin von Mercedes-Benz teilte auf Anfrage mit, dass sich die Gruppe zu laufenden Personalbesetzungen nicht äußere. »Der Nachbesetzungsprozess unserer Konzernrepräsentanz in Berlin und Brüssel läuft derzeit noch und wird kurzfristig entschieden.«

Der CDU-Politiker war von 2019 bis 2023 Infrastrukturminister in Brandenburg. Im November 2023 erklärte er knapp ein Jahr vor der Landtagswahl überraschend, es sei Zeit für »etwas Anderes«.

Regierungsmitglieder, die in den ersten zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen, müssen dies laut Brandenburger Ministergesetz der Landesregierung schriftlich anzeigen. Dies gilt auch für ehemalige Mitglieder der Landesregierung. Die Regierung kann die Erwerbstätigkeit für die ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden ganz oder teilweise untersagen, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.

»Wir haben harte Regeln im Brandenburger Ministergesetz«, sagte Woidke. »Wir haben die härtesten Regeln bundesweit.« Die Zusammenarbeit mit Beermann sei gut gewesen. Er sei aber »ein bisschen enttäutscht«: »Ich hätte mir schon gewünscht, dass er uns da ein bisschen früher informiert.«

Zuvor war Beermann von März 2018 bis November 2019 Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Auch das Bundesverkehrsministerium (BMDV) prüft nach eigenen Angaben eine Anzeige von Beermann. »Dem BMDV liegt eine Anzeige von Staatssekretär a.D. Guido Beermann zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vor, die wir derzeit prüfen«, sagte ein Ressortsprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Der Prüfungsmaßstab sei das Bundesbeamtengesetz. Darin heißt es, frühere Beamte mit Versorgungsbezügen müssten eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang stehe und durch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten, vor der Aufnahme anzeigen.

Brandenburger Ministergesetz

Bundesbeamtengesetz Paragraf 105

© dpa-infocom, dpa:240105-99-502479/3