KONSTANZ. Wegen Mordes an ihrem Ex-Mann ist eine 84 Jahre alte Frau in Konstanz am Freitag zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Die Schwurkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass die Seniorin im Januar zunächst mit einem Fleischerhammer auf den 73-Jährigen eingeschlagen hatte. Als er ihr den Hammer abnehmen und einen Notruf absetzen konnte, übergoss die Frau ihn demnach gezielt mit Benzin und zündete ihn an. Der Vorsitzende Richter sprach von einem »absolut grausamen Mord«. (Az.: 4 Ks 40 Js 1553/20)
Als Motiv sah das Gericht die Angst der 84-Jährigen an, von ihrem Ex-Mann aus dem Haus geworfen zu werden. Der 73-Jährige hatte die Frau zwar trotz einer lange zurückliegenden Trennung weiter bei sich wohnen lassen. Beide machten sich aber gegenseitig zunehmend das Leben schwer und litten unter gesundheitlichen Problemen. Zuletzt hatte sich der Mann entschieden, das Haus zu verkaufen und mit einer neuen Partnerin ein neues Leben zu beginnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)