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Ex-Bürgermeisterin setzt sich im Bezahlungsstreit durch

Eine frühere Rathauschefin aus Südbaden klagt. Grund ist eine mutmaßlich ungerechte Bezahlung in ihrem alten Amt. Ein Gericht verdonnert die Kommune zu Schadenersatz. Geht der Streit nun weiter?

Astrid Siemes-Knoblich
Astrid Siemes-Knoblich (parteilos), ehemalige Bürgermeisterin von Müllheim, schaut in die Kamera. Foto: Thomas Reichelt
Astrid Siemes-Knoblich (parteilos), ehemalige Bürgermeisterin von Müllheim, schaut in die Kamera.
Foto: Thomas Reichelt

Im Rechtsstreit um ihre Bezahlung hat sich die Müllheimer Ex-Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich (parteilos) vor dem Verwaltungsgericht Freiburg durchgesetzt. Ihrer Klage sei stattgegeben worden, sagte der Pressesprecher des Gerichts am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Freiburg.

Die frühere Rathauschefin der Gemeinde im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald hatte nach früheren Angaben Schadenersatz auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geltend gemacht. Die Stadt müsse Schadenersatz zahlen, zur Höhe könne er noch nichts sagen, sagte der Pressesprecher. Er stellte eine schriftliche Mitteilung des Gerichts für Dienstag in Aussicht.

Die frühere Rathauschefin, die von 2011 bis 2019 im Amt war, hatte einen Fall von Geschlechterdiskriminierung gesehen. Denn sowohl ihr Vorgänger als auch ihr Nachfolger seien in einer höheren Besoldungsgruppe eingestuft gewesen.

Die Stadt Müllheim kündigte ihrerseits an, nach Eingang des schriftlichen Urteils zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten werde. Die Stadtverwaltung sei weiter überzeugt, dass die Entscheidung des Gemeinderats aus dem Jahr 2011 zur Einstufung »nicht aus Motiven der Geschlechterdiskriminierung« getroffen wurde, hieß es in einer Mitteilung. »Ein Rechtsmittel würde dazu führen, dass der VGH Baden-Württemberg die Sach- und Rechtslage vollständig noch einmal prüft«, teilte Bürgermeister Martin Löffler (SPD) mit.

Die frühere Kommunalpolitikerin Siemes-Knoblich hatte im vergangenen Jahr gesagt, es habe Vergleichsgespräche mit der Stadt gegeben. Diese seien aber unbefriedigend verlaufen.

Das Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes sieht vor, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit 15.000 bis 20.000 Einwohnern in zwei Besoldungsgruppen eingestuft werden können: entweder in die niedrigere Gruppe B3 oder in die höhere B4, wie die »Badische Zeitung« seinerzeit berichtet hatte. Darüber entscheide der Gemeinderat. Und dieser habe beschlossen, dass Siemes-Knoblich in B3 eingestuft werde - und damit anders als ihr Vorgänger und auch ihr Nachfolger.

Wie die Stadt Müllheim nun mitteilte, habe der Gemeinderat damals entgegen der Empfehlung der Verwaltung die Bürgermeisterstelle in der niedrigeren Besoldungsgruppe eingestuft. Das Gremium habe damit die besondere Schwierigkeit des Amtes in der Kommune südlich von Freiburg unberücksichtigt gelassen - die Stelle sei also zu niedrig eingestuft worden.

© dpa-infocom, dpa:230306-99-852510/3