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Erster Lkw-Kartellprozess nach BGH-Urteil eröffnet

Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs zu Sammelklagen hat am Mittwoch in München ein großer Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell begonnen. Am Landgericht fordern die Käufer Zehntausender Lastwagen von den großen europäischen Lkw-Konzernen wegen Preisabsprachen eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz.

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd

Die EU-Kommission hatte Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault und Scania 2016 und 2017 fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen, Scania bestreitet eine Beteiligung. Die EU-Kommission hatte allerdings offengelassen, ob den Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden war.

Vor dem Landgericht München geht es jetzt aber zunächst einmal darum, ob die Sammelklage in dieser Form überhaupt zulässig ist. Wie in einem vorangegangenen Prozess haben auch diese Lkw-Käufer ihre Forderungen an die Inkasso-Firma Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 Prozent als Provision erhält.

Die erste Klage über 867 Millionen Euro hatte das Landgericht München im Februar 2020 abgewiesen. Mit der Sammelklage überschreite die Klägerfirma ihre Inkasso-Erlaubnis, entschied die Kammer damals. Außerdem führe die Bündelung von Ansprüchen mit völlig unterschiedlichen Fahrzeugen und ganz unterschiedlichen Erfolgsaussichten zu einer rechtswidrigen Interessenkollision. Financialright hatte Rechtsmittel eingelegt, die Berufung liegt nun beim Oberlandesgericht München.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Juni erhoffen sich die Lkw-Käufer nun jedoch Rückenwind. Der BGH hatte eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte. Weder die Bündelung von Forderungen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten noch die Einbindung eines Prozessfinanzierers begründeten gleich einen erheblichen Interessenkonflikt.

Die Lkw-Bauer sehen aber große Unterschiede zum Dieselauto-Verfahren: In der Lkw-Klage seien viel zu unterschiedliche Forderungen gebündelt und zu viele von vornherein unberechtigte Ansprüche enthalten.

© dpa-infocom, dpa:221004-99-04992/4