Trotz der Befreiung müssen Katzenhalter laut Allgemeinverfügung Auflagen einhalten: Jeder Freigang muss demnach mit Hilfe eines GPS-Trackers überwacht werden. Die Daten müssen wöchentlich an die Untere Naturschutzbehörde übermittelt werden. Sobald sich eine Katze im »Gefahrenbereich« aufhält, muss die Behörde umgehend informiert werden. »Die Befreiung gilt für das Jahr 2022 und kann jederzeit widerrufen werden«, teilte ein Sprecher des Landkreises mit. Den Angaben zufolge wurden gegen die Allgemeinverfügung 43 Widersprüche eingelegt, die die Verwaltung derzeit prüft.
Das Landratsamt hat angeordnet, dass Katzen bis 2025 von April bis August nicht durch das Brutgebiet der seltenen Haubenlerchen im Süden von Walldorf streifen dürfen - es sei denn, sie werden an die kurze Leine genommen oder bewegen sich nachweisbar nicht in Bereichen, wo sie zur Gefahr für die vom Aussterben bedrohten Vögel werden können. Wegen Verstößen dagegen hat die Behörde in einem Fall ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt.
Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises zum Katzen-Lockdown
© dpa-infocom, dpa:220719-99-72445/3