Bei dem Gegenstand, der eine 75 Jahre alte Frau in Karlsruhe am Wochenende aus großer Höhe tödlich getroffen hatte, handelte es sich um eine Lachgaskartusche. Das sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Zuvor hatten dies die »Badischen Neuesten Nachrichten« berichtet. Da Lachgas vornehmlich von Kindern und Jugendlichen konsumiert werde, konzentrierten sich die Ermittlungen auch auf Personen in dieser Altersgruppe, wie der Sprecher weiter sagte. Zeugen hatten nach der Tat auf mehrere Kinder oder Jugendliche hingewiesen, die sich in verdächtiger Weise in dem Hochhaus aufgehalten haben sollen, aus dem der Gegenstand heruntergekommen war.
Ob die Kartusche herunterfiel oder geworfen wurde, sei noch unklar. Sie habe aber einige Meter weg von dem Hochhaus auf dem Boden gelegen. Das spreche dafür, dass sie geworfen worden sei - bisherigen Erkenntnissen zufolge etwa aus dem 10. bis 17. Stockwerk. Die Kartusche aus Metall sei zwar nicht sehr groß gewesen. Aus so großer Höhe erreiche aber auch ein kleinerer Gegenstand eine beträchtliche Geschwindigkeit, wie der Sprecher weiter sagte. Die Seniorin war am Samstag von der Kartusche getroffen worden und ihren Verletzungen noch vor Ort erlegen. Sie sollte noch am Dienstag obduziert werden. Die Ermittler erhoffen sich davon weitere Erkenntnisse zum Hergang des Geschehens.
Der Verkauf und Konsum von Lachgas ist nicht verboten. Nach Worten des Karlsruher Polizeisprechers habe man vor allem im Spätsommer vergangenen Jahres häufiger Meldungen zu Minderjährigen bekommen, die das betäubende Gas im Freien konsumierten. Seitdem sei es wieder weniger geworden.
Pressemitteilung vom 14. April
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