Der Mann habe sich des besonders schweren Landfriedensbruchs, des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des besonders schweren Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht. Das Urteil ist bislang aber nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Berufung einlegte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag sagte. Somit geht der Fall ans Landgericht Stuttgart. Der 28-Jährige war am 9. Mai festgenommen worden, der Urteilsspruch am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erging fünf Tage später.
Im vergangenen September war es bei einer Veranstaltung eines Eritrea-Vereins zu Ausschreitungen gekommen. Die Polizei verteidigte das Treffen gegen heftig randalierende Demonstranten.
Teilnehmer der Veranstaltung, die laut Polizei dem diktatorischen Regime in Afrika nahestehen, sowie Polizeibeamte wurden mit Latten, Stangen, Steinen und Flaschen angegriffen. Dabei wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft 39 Polizeibeamte verletzt. Im Juli zuvor war es in der hessischen Stadt Gießen zu Ausschreitungen bei einem Eritrea-Festival gekommen.
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