Logo
Aktuell Land

Erfolg von Palästina-Initiative: Streit um Web-Eintrag

Man muss ein bisschen suchen, bevor man auf der Internetseite der Stadt Stuttgart zu den Terminen vorstoßen kann. Rund 7400 Vereine dürfen sich dort eintragen, das Palästinakomitee durfte das nicht mehr. Das könnte sich nach einem Rechtsstreit bald ändern.

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Foto: Hendrik Schmidt

Im Streit mit dem sogenannten Palästinakomitee um eine Adressdatei auf ihrer Internetseite hat die Stadt Stuttgart vor Gericht eine Schlappe erlitten. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart darf der eingetragene Verein, der sich für die Rechte der Palästinenser einsetzt, Veranstaltungen und Kontaktdaten wieder auf der Webseite der Stadt ankündigen.

Die Stadt hatte den Eintrag des Komitees zunächst entfernt, weil die Gruppe die sogenannte BDS-Kampagne unterstütze, die sich für einen Israel-Boykott einsetze. Stuttgart stehe »solidarisch zu Israel«, hatte das Rathaus argumentiert. Der Begründung der Stadt folgte das Gericht (VG) nach der mündlichen Verhandlung nicht (Az.: 7 K 3169/ 21).

Es sei irrelevant, ob die BDS-Kampagne antiisraelisch oder antisemitisch sei, weil die Meinungsfreiheit auch antiisraelische und antisemitische Auffassungen schütze. »Ein Gesetz, das es der Beklagten erlauben würde, die Aufnahme der Kontaktdaten des Klägers auf ihre Webseite abzulehnen, weil der Kläger die BDS-Kampagne unterstütze, gebe es nicht«, heißt es in der VG-Mitteilung zum Tenor der Entscheidung. Ein derartiges Gesetz verstoße auch gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit und wäre voraussichtlich verfassungswidrig.

BDS steht für »Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«. Die Bewegung will Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren. Der Bundestag distanzierte sich 2019 in einem Beschluss von der BDS-Kampagne. Wiederholt haben dies auch der baden-württembergische Landtag und Ministerien getan.

Manuela Kunkel vom Palästinakomitee warf der Stadt vor, sich vor der Entscheidung nicht ausreichend informiert zu haben. »Viele Menschen sind Israel gegenüber kritisch eingestellt, aber die Politik will auf der sicheren Seite sein«, sagte sie am Freitag der dpa. Der Rechtsstreit sei für den Verein auch eine »Frage des Prinzips« gewesen, außerdem sei es wichtig, für seine Veranstaltungen zu werben.

Die Stadt hielt sich dagegen zunächst bedeckt, sie will die ausführliche Begründung der Entscheidung abwarten. »In diesem Zusammenhang weist die Landeshauptstadt darauf hin, dass sie die Meinungsfreiheit achtet, zugleich auch jede Diskriminierung des Staates Israel, seiner Einwohner und Einrichtungen verurteilt«, sagte ein Sprecher. Dies umfasse auch Kampagnen und Boykottaufrufe, die sich gegen den Staat Israel richteten.

Der Streit um den Stuttgarter Eintrag hatte mit einem kritischen Online-Beitrag des Europa-Korrespondenten der »Jerusalem Post«, Benjamin Weinthal, aus dem Oktober 2018 begonnen. Darin behauptete dieser, die Landeshauptstadt werbe auf ihrer Internetseite für das Stuttgarter Palästinakomitee und damit für Boykottmaßnahmen gegen Israel. Die Stadt hatte den Vorwurf zunächst zurückgewiesen, sich schließlich aber entschieden, den Eintrag des Vereins zu entfernen. Insgesamt werden auf der Internetseite der Stadt rund 7400 eingetragene Vereine geführt.

Es ist keineswegs der erste Erfolg eines ähnlichen Vereins oder einer der BDS-Kampagne nahestehenden Initiative vor Gericht. Zuletzt hatte im Januar das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Kommunen wie die Stadt München ihre Räume nicht pauschal für Veranstaltungen zum Thema Israel-Boykott sperren dürfen. Ein entsprechender Beschluss des Münchener Stadtrats verletze die Meinungsfreiheit. Bereits im Jahr 2013 setzte das VG Freiburg durch, dass die Gruppe »Café Palestine« für Veranstaltungen Räume der Universität nutzen kann. 2020 sicherten die Verwaltungsrichter der Initiative »Stimme Palästinas« eine Demonstration.

Gegen die Entscheidung des Stuttgarter VG können beide Seiten Berufung einlegen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Drucksache 16/9635 des Landtags zu BDS

Tenor des Verwaltungsgerichts

© dpa-infocom, dpa:220422-99-03826/5