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Entscheidung im Homöopathie-Streit lässt auf sich warten

Groß war im vergangenen Jahr der Streit um die Frage, ob Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg auch künftig eine Weiterbildung für Homöopathie machen können. Die Ärztekammer prüft seither die Abschaffung. Bis es eine Entscheidung gibt, dürfte es noch dauern.

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd

Im Streit um die Abschaffung einer Weiterbildung für Homöopathie ist keine Entscheidung in Sicht. Derzeit werde die Verhältnismäßigkeit der Abschaffung geprüft, teilte ein Sprecher der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart mit. Man stimme sich dazu eng mit dem Sozialministerium ab. Im Fokus stehe insbesondere die Begründung für die Streichung der Zusatzbezeichnung.

Im vergangenen Sommer waren in einem Beteiligungsverfahren 1347 Stellungnahmen zur Abschaffung der Zusatzbezeichnung bei der Kammer eingegangen. 135 hatten sich für die Abschaffung ausgesprochen, 1212 dagegen. Im Juli hatte die Vertreterversammlung der Ärztekammer dafür gestimmt, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu streichen.

Nach Abschluss der Verhältnismäßigkeitsprüfung soll deren Ergebnis veröffentlicht werden, im Anschluss ist eine weitere Anhörung geplant. Erst danach soll sich die Vertreterversammlung der Ärztekammer abschließend mit der Frage befassen. Spricht sie sich dann erneut für die Abschaffung aus, muss das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde der Ärztekammer die Entscheidung genehmigen.

Wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, konnte ein Sprecher der Ärztekammer nicht sagen. Er gehe aber nicht davon aus, dass die Vertreterversammlung bei ihrer nächsten Sitzung im Sommer schon darüber abstimmen werde.

Eine Streichung der Zusatzbezeichnung hätte zur Folge, dass Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg diese nicht mehr neu erwerben könnten. Medizinerinnen und Mediziner, die die Weiterbildung bereits absolviert haben, wären von der Änderung nicht betroffen. Auch homöopathische Anamnese, Diagnostik und Therapie wären nach Angaben der Ärztekammer weiter erlaubt.

Die Entscheidung der Ärztekammer, die Zusatzbezeichnung zu streichen, hatte heftige Debatten in Baden-Württemberg ausgelöst. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte sie »das absolut falsche Signal« genannt. Baden-Württemberg sei das Land der Naturheilkunde und die Homöopathie für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer Gesundheitsversorgung. Er selbst glaube an die Wirksamkeit der Homöopathie, hatte der Minister bekannt. Diese ist jedoch sehr umstritten.

Homöopathische Arzneimittel werden meist aus pflanzlichen, mineralischen oder tierischen Substanzen hergestellt. Diese werden nach bestimmten Regeln stark verdünnt - teils so lange, bis die Präparate keinen Wirkstoff mehr enthalten. Nach Angaben der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) wurde die Wirksamkeit von Homöopathie in vielen wissenschaftlichen Studien untersucht. »Das übereinstimmende Ergebnis ist, dass Homöopathie keine Wirkung hat, die über einen Placeboeffekt hinausgeht«, heißt es auf der Website der Organisation.

Die Weiterbildung für Homöopathie gibt es nur noch in Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz sowie im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe. 13 von 17 Landesärztekammern haben die Homöopathie bereits aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. Auch die Bundesärztekammer hatte sich auf dem Deutschen Ärztetag im vergangenen Jahr für die Streichung ausgesprochen.

Unabhängige Patientenberatung zu Homöopathie

FAQ der Landesärztekammer zur Streichung der Zusatzbezeichnung

© dpa-infocom, dpa:230416-99-331490/3