Die Mutter des knapp zweijährigen Mädchens war im vergangenen März nach mehreren Fliegeralarmen mit ihrer Tochter aus der ukrainischen Hafenstadt Odessa nach Deutschland gekommen. Weil die Frau keine Zustimmung des Vaters hatte, stellte dies im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens eine Kindesentführung dar. Der von der Frau getrennt lebende und mit ihr sorgeberechtigte Vater beantragte eine Rückführung seiner Tochter in die Ukraine.
Zuerst hatte das zuständige Amtsgericht Stuttgart die Anträge des Vaters abgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung und lehnte auch den Antrag des Vaters ab, dass das Kind ersatzweise in die Republik Moldau gebracht werden solle.
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