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Enkel tötet Oma mit Messer: 28-Jähriger muss in Psychiatrie

Eine 57-Jährige will ihre Mutter vor ihrer psychisch kranken Schwester schützen und spielt sie damit in die Hände ihres schizophrenen Sohnes. Der 28-Jährige tötet die Oma - und das vor den Augen seiner Mutter. Nun wurde das Urteil gesprochen.

Beginn Prozess wegen versuchten Mordes
Der Angeklagte steht im Schwurgerichtssaal des Landgerichtes vor Beginn des Prozesses gegen ihn. Foto: Bodo Schackow
Der Angeklagte steht im Schwurgerichtssaal des Landgerichtes vor Beginn des Prozesses gegen ihn.
Foto: Bodo Schackow

Weil er seine Oma im Wahn mit einem Sushi-Messer getötet hat, muss ein 28-Jähriger in die Psychiatrie. Das Landgericht Ravensburg ordnete am Mittwoch die Unterbringung des Deutschen an. Der Fall sei tragisch, aber einfach in der Bewertung gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Veiko Böhm bei der Urteilsbegründung. Die Kammer, die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die Gutachterin seien alle davon überzeugt, dass die Tat nur begangen worden sei, weil der Täter schwer krank sei. Die Gutachterin hatte eine Schizophrenie diagnostiziert.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der geständige Mann im April dieses Jahres seine Oma mit einem Kehlkopfschnitt getötet. Die Tat geschah vor den Augen seiner Mutter im Badezimmer des Familienhauses in Achberg (Landkreis Ravensburg). Die 57-Jährige hatte am gleichen Tag vom Tod ihres Bruders erfahren.

Hinzu kommt: Sie hatte ihre Mutter nur zu sich und ihrer Familie geholt, um sie vor den Psychosen ihrer Schwester zu beschützen, bei der die demente 88-Jährige zuvor gewohnt hatte. Eineinhalb Jahre später war die Großmutter tot. »Das sind Schicksalsschläge, die kann man sich nicht vorstellen«, sagte der Richter.

Über die ganzen Geschehnisse sagte die Mutter des Täters zu Prozessbeginn vergangene Woche: »Niemand spürt den Schmerz, so wie ich ihn spüre.« Sie hatte trotz Aussageverweigerungsrechts gegen ihren Sohn ausgesagt. Mutter und Vater hatten ihn nach der Tat festgehalten, bis die Polizei ihn widerstandslos festnehmen konnte.

Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mitteilung zur Tat

Mitteilung zum Prozess

© dpa-infocom, dpa:221025-99-259069/4