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Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen steht bevor

Nach fast drei Jahren Maskenpflicht muss von diesem Dienstag (31. Januar) an kein Mund-Nase-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden, auch für das Personal in Arztpraxen fällt von diesem Dienstag (31. Januar) an die vorgeschriebene Pflicht weg. Es sind die letzten Auflagen, über die das Land selbst entscheiden kann. Wenige Tage lang werden Land und Bund noch getrennte Wege auf der Schiene gehen: Während für den Nahverkehr die Pflicht kassiert wird, muss die Maske im Fernverkehr der Deutschen Bahn noch bis einschließlich Mittwoch (1. Februar) getragen werden.

FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch.
Foto: Frank Rumpenhorst

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt in Baden-Württemberg seit Ende April 2020. Es reiche aber derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen, hatte das Gesundheitsministerium bei der Ankündigung der neuen Corona-Verordnung mitgeteilt, die am Dienstag in Kraft tritt. Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig, dann entfällt nach aktuellem Stand auch die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Praxen.

© dpa-infocom, dpa:230130-99-411063/2