Nach bisherigem Stand der Ermittlungen soll der 27-Jährige mit Hilfe besonders verschlüsselter Mobiltelefone des Anbieters Encrochat die Drogen im Internet gekauft haben. Vater und Sohn hätten sich dann seit 2020 als Drogenhändler betätigt. Beide seien einschlägig vorbestraft.
Encrochat wurde vor allem von Kriminellen genutzt. Der Dienst galt wegen seiner aufwendigen Verschlüsselung als nicht zu knacken. Der Polizei in den Niederlanden und Frankreich war es trotzdem gelungen, mehr als 20 Millionen geheime Nachrichten abzuschöpfen. Das ermöglichte auch in Deutschland zahlreiche Ermittlungserfolge.
Die deutsche Justiz darf die Daten verschlüsselter Mobiltelefone von Encrochat verwenden, solange es der Aufklärung schwerer Straftaten dient. Das entschieden die obersten Strafrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofs (BGH) Anfang März grundsätzlich, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.
Gegen die beiden Männer aus Reutlingen wird wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
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