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Eltern können planen: Wechselunterricht mit Tests

In dieser Woche ist für die Schülerinnen und Schüler wieder Homeschooling angesagt. Das soll sich aber in der kommenden Woche ändern - denn die jüngsten Vorgaben des Bundes bremsen die Planungen des Landes kaum aus. Mehr noch: Der Südwesten geht in Vorleistung.

Ein Klassenraum
Ein leerer Klassenraum. Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn/Symbolbild
Ein leerer Klassenraum. Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn/Symbolbild

STUTTGART. Nach langer Unsicherheit angesichts der steigenden Infektionszahlen schafft das Land Fakten für Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern. Jungen und Mädchen können in den meisten Regionen des Landes von der kommenden Woche an zumindest teilweise auch wieder regulär zur Schule gehen.

Nach Angaben des Kultusministeriums sollen die Schulen wie geplant vom 19. April an in den sogenannten Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht oder in einen reinen Präsenzunterricht übergehen. Eine Änderung gibt es allerdings bei der Testpflicht: Sie gilt ab Montag unabhängig von der Corona-Belastung einer Region und nicht erst ab der Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche.

Das Land setzt damit bereits etwas von der geplanten Neufassung des Bundesgesetzes um, das noch durch den Bundestag und den Bundesrat muss. »Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass der Gesetzentwurf des Bundes im Verlauf des Verfahrens noch Änderungen erfährt, wollen wir die Regelung für die Schulen in Baden-Württemberg bereits möglichst passend zur Bundesregelung ausgestalten«, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Schulleitungen. Geimpfte und von Corona genesene Menschen sind von dieser Testpflicht befreit.

Der Wechselunterricht sei möglich für alle Jahrgangsstufen in sämtlichen Schularten und in einem Umfang, in dem die Einhaltung von Abständen und der übrigen Hygienevorgaben sowie die zur Verfügung stehenden Testangebote dies ermöglichten. Im Schreiben an die Schulleitungen macht das Land einige Vorgaben: »Möglich ist zum Beispiel eine Wechselunterrichtsregelung mit mindestens zwei (optional drei) aufeinanderfolgenden Präsenztagen pro Schülergruppe sowie ein Wechselbetrieb im Wochenturnus«, heißt es. Könnten die Kommune oder der Schulträger mehr Testkits zur Verfügung stellen, seien auch häufigere Wechsel der Gruppen machbar.

Sonderregelungen sind zudem vorgesehen in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200. Hier müssen die Schulen verpflichtend auf Fernunterricht umstellen. Am Mittwoch lagen sieben baden-württembergische Kreise über dieser Schwelle. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 soll aber auch in diesen Hochinzidenzgebieten weiter angeboten werden.

Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Infektionswelle uneinheitlich umgesetzt hatten und die Corona-Lage zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, hatte der Bund entschieden, die »Notbremse« in einem Bundesgesetz zu verankern. In Landkreisen mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern müssen Lockerungen wahrscheinlich vom kommenden Montag an verpflichtend zurückgenommen werden. Das betrifft aktuell mehr als die Hälfte der Landkreise in Deutschland und allein 40 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.

Wegen der weiter steigenden Corona-Infektionszahlen hatte die Schule für viele Kinder und Jugendliche zwischen Mannheim und dem Bodensee am Montag nach den Osterferien zunächst wieder nur im Fernunterricht begonnen. Abgesehen von den Abschlussklassen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren legten die Schulen meistens digital los, wenngleich vor allem in den Grundschulen auch noch auf rein analoges Material, also Papier, gesetzt wird. (dpa)