Als der in einem psychischen Ausnahmezustand befindliche Mann immer weiter auf den Beamten zuging, zückte dieser seine Pistole und schoss dem Mann schließlich in den Oberschenkel. Dieser Schuss traf nach Angaben der Ermittler aber keine wichtigen Gefäße. Vielmehr sei die alleinige Todesursache ein Stich, den sich der 31-Jährige unmittelbar nach dem Schuss zufügte und der Lunge und Halsschlagader traf. Der Mann starb noch in der Wohnung aufgrund hohen Blutverlustes.
Bei dieser Sachlage war der nach Überzeugung der Ermittler - nicht todesursächliche - Schuss durch das Polizeigesetz Baden-Württemberg und das allgemeine Notwehrrecht gerechtfertigt.
In Mannheim hatte kurz zuvor ein Vorfall für Empörung gesorgt: Anfang Mai war dort ein 47-Jähriger nach einer Polizeikontrolle im Krankenhaus gestorben. Im Internet kursieren Videos, die den Einsatz zeigen sollen. Darin schlägt ein Beamter auf den Kopf eines am Boden liegenden Mannes ein. Nach einem feingewerblichen Gutachten zu den möglichen Todesursachen hatten die Ermittler noch eine vertiefende Expertise in Auftrag gegeben. Ergebnisse wurden noch nicht mitgeteilt.
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