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Aktuell Bestattung

Ein Mann grub die Urne seiner Schwiegermutter aus

Peter Hakenjos ist ein ganz normaler Rentner, freundlich und gebildet. Doch was er vor vielen Jahren auf einem Friedhof in Pfinztal bei Karlsruhe getan hat, war alles andere als gewöhnlich.

In Baden-Württemberg wird ein Urnengrab in der Regel nach 10 bis 20 Jahren, mindestens aber 15 Jahre aufgelöst.  So lang wartete
In Baden-Württemberg wird ein Urnengrab in der Regel nach 10 bis 20 Jahren, mindestens aber 15 Jahre aufgelöst. So lang wartete Peter Hakenjos, ehe er die Urne seiner Schwiegermama ausgrub und an sich nahm. Foto: Thomas Frey/dpa
In Baden-Württemberg wird ein Urnengrab in der Regel nach 10 bis 20 Jahren, mindestens aber 15 Jahre aufgelöst. So lang wartete Peter Hakenjos, ehe er die Urne seiner Schwiegermama ausgrub und an sich nahm.
Foto: Thomas Frey/dpa

PFINZTAL. Die Vorstellung, dass die Asche seiner verstorbenen Schwiegermutter nach der Auflösung des Grabes womöglich einfach im Müll landet, ließ Peter Hakenjos erschaudern. Für den 76-jährigen ehemaligen Lehrer aus Pfinztal bei Karlsruhe war das unvorstellbar. Also griff er heimlich zum Spaten – und grub die Urne aus dem Boden des Friedhofs. Heute steht sie an einem privaten Ort. Kein offizieller Grabstein. Kein Friedhofsplan führt dorthin.

Was für Hakenjos ein persönlicher Akt der Pietät war, ist in den Augen des Gesetzes ein klarer Rechtsbruch. In Deutschland gilt: Urnen gehören auf den Friedhof. Nur in seltenen Ausnahmefällen dürfen sie auf Privatgrund beigesetzt werden, etwa bei Prominenten oder in schwer zugänglichen Regionen. Heute rechtfertigen diese Gründe in der Regel keine Genehmigung mehr.

Hakenjos war sich dessen bewusst – und handelte. Angst bestraft zu werden hatte er nie. »Der Fall ist längst verjährt«, sagt er heute. Von der Friedhofsverwaltung habe er zudem nie etwas gehört. Dass die Urne plötzlich verschwunden war, fiel offenbar keinem auf.

»Die üblichen Schwiegermutter-Witze? Die haben bei uns nie funktioniert«

Im Gespräch mit dem GEA macht er deutlich: Zu seiner Schwiegermutter hatte er ein außergewöhnlich enges Verhältnis. »Die üblichen Schwiegermutter-Witze? Die haben bei uns nie funktioniert.« Ihr Tod traf ihn tief. Natürlich wurde die Urne der Schwiegermama wie vorgesehen auf dem Friedhof beigesetzt. Doch für Hakenjos war klar: Das konnte nicht das Ende ihrer Geschichte sein. Das Leben nach dem Tod hat ihn schon immer beschäftigt. Schon als Kind sei er eher melancholisch gewesen, erzählt er, eine Einschätzung, die ihm auch seine Mutter immer wieder bestätigte.

Was mit der Urne passiert wäre, hätte er sie nicht an sich genommen, darüber hat Hakenjos eine Vermutung: »Man stelle sich vor, das Urnengrab der Mutter wird geräumt. Die Urne verschwindet dann irgendwie. Offiziell heißt es sie wird geöffnet, die Asche in ein offenes Grab oder so etwas geleert und dann die leere Urne auf einer Schütte entsorgt«. Weiter fragt er sich: »Nehmen die Friedhofsgärtner einen Dosenöffner oder wie öffnen sie das Teil? Da ist es doch das Einfachste, weg mit dem Schrott auf den Müll.«

»Ist es da nicht besser, wir nehmen sie an uns und geben ihr einen Ehrenplatz?«

»Gut, das ist eine Unterstellung«, räumt er ein. »Aber auf jeden Fall ist die Urne und damit der Trauerplatz weg. Ist es da nicht besser, wir nehmen sie an uns und geben ihr einen Ehrenplatz, an dem wir zum Geburts- und Todestag eine Kerze anzünden können?«

Das Fachreferat des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration hat entgegen der Vorstellung des Pfinztälers einen klaren Standpunkt zum Sachverhalt: »Die Vorschrift stellt klar, dass nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Urnen mit Aschen Verstorbener in gleicher Weise innerhalb des Friedhofs zu bestatten sind wie aufgefundene Gebeine von Verstorbenen.« Das passiert in der Regel entweder im ursprünglichen Grab, in einem Sammelgrab oder einem anonymen Gemeinschaftsgrabfeld.

Zur Friedhofspflicht hat Peter Hakenjos eine klare Meinung – und die teilt er öffentlich .Foto: Privat
Zur Friedhofspflicht hat Peter Hakenjos eine klare Meinung – und die teilt er öffentlich .Foto: Privat Foto: Privat
Zur Friedhofspflicht hat Peter Hakenjos eine klare Meinung – und die teilt er öffentlich .Foto: Privat
Foto: Privat

Hakenjos sieht sich derweil nicht als Rebell. Eher als jemand, der gegen die bürokratische Kälte eine persönliche Antwort findet: »Was entspricht mehr den ‚Traditionen‘? Die anonyme Entsorgung auf dem Friedhof, oder die Verwahrung und Beisetzung an einem Platz, den man privat besuchen und ehren kann?«

Eine Freundin habe neulich zu ihm gesagt, sie fände es »grausig«, würde sie auf einem gekauften Grundstück eine Urne entdecken. Für Peter Hakenjos unverständlich: »Hätte ich die Urne des Vorbesitzers in unserem Garten gefunden, wäre ich nicht erschrocken, sondern hätte seinen Sohn informiert und gebeten, dass die Urne an dem Platz bleiben darf, den sich sein Vater wohl gewünscht hat. Aber ja, manche Leute haben zum Tod eine seltsame Beziehung.«

Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe

Nach § 168 Absätze 1 und 2 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, "wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt." Die Konsequenz: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe – selbst der Versuch reicht aus.

Auch die Aufbewahrung zu Hause – etwa im Wohnzimmerregal oder im Garten – ist nicht erlaubt. Die sogenannte Totenruhe wird in Deutschland als schützenswertes Gut angesehen. Der Friedhof gilt als öffentlicher Ort der Trauer – für Angehörige, Freunde und die Gesellschaft. So will es der Gesetzgeber: Schutz vor Missbrauch, Kommerzialisierung und Entsorgung. (GEA)

Für Peter Hakenjos geht es um mehr, als um einen Gesetzesbruch. »Es ist ein Witz, wenn einem Traditionen aufgezwungen wird«, sagt er. Er fordert mehr individuelle Freiheit im Umgang mit dem Tod. Doch in Baden-Württemberg sieht die Landesregierung derzeit keinen Änderungsbedarf. Laut CDU-Abgeordnetem Manuel Hailfinger hat sich der Landtag sowohl 2014 als auch 2022 erneut für die Beibehaltung der Friedhofspflicht entschieden. Auch im September 2022 sei das Thema im Sozialausschuss des Landtags beraten worden.

Das letzte Wort über den Umgang mit der Asche seiner Schwiegermutter hat Peter Hakenjos dennoch für sich selbst gesprochen. Auch wenn er gegen das Gesetz verstoßen hat – sein Gewissen scheint rein zu sein. Er sagt: »Jeder spinnt auf seine Weise. Ich eben so.« (GEA)