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Ein Jahr nach Messerangriff: Illerkirchberg auf Friedensweg

Vor einem Jahr verliert eine 14-Jährige auf dem Schulweg ihr Leben durch einen Messerangriff. Ihre Freundin überlebt schwer verletzt. Am traurigen Jahrestag der Tat haben Mitschüler, Freunde und andere Menschen an das Mädchen erinnert.

Gedenktafel mit Zitat der Eltern
Ein Schild mit einem Zitat der Eltern der getöteten 14-Jährigen steht in einer Kirche. Foto: Katharina Schroeder/DPA
Ein Schild mit einem Zitat der Eltern der getöteten 14-Jährigen steht in einer Kirche.
Foto: Katharina Schroeder/DPA

Ein Jahr nach einem Messerangriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) haben Einwohner, Freunde und Bekannte der Opfer gedacht. In der Kirche St. Sebastian erinnerten am Dienstag unter anderem Mitschüler an die getötete 14-Jährige. Sie war mit ihrer Freundin am 5. Dezember vergangenen Jahres auf dem Schulweg, als ein Mann sie mit einem Messer angriff. Die 14-Jährige starb, ihre 13 Jahre alte Freundin wurde schwer verletzt. Für die Tat wurde ein 27-Jähriger verurteilt, der als Asylbewerber aus Eritrea nach Deutschland gekommen war.

Bei der Gedenkstunde am Dienstag sprachen die Mitschüler der Mädchen über ihre Trauer. Die 14-Jährige fehle ihnen - das habe sich etwa bei der Abschlussfahrt schmerzhaft bemerkbar gemacht. Bei dem Gedenken in der Kirche waren die Gemeinde Illerkirchberg, die katholische und die evangelische Kirchengemeinde, die alevitische Gemeinde und der Türkisch-Islamische Kulturverein Ditib Ulm involviert.

Bürgermeister Markus Häußler (parteilos) erklärte, dass Frieden dynamisch sei und ein Weg. Auf den Weg des Friedens wolle sich Illerkirchberg nun im übertragenen wie im wörtlichen Sinne machen. Vom Tatort hinauf zum Schloss sollen Friedenszitate an Schildern angebracht werden. Den Anfang mache bald ein Schild mit einem Zitat der Eltern der Getöteten: »Was bleibt, ist die tiefe Sehnsucht nach Frieden in unserer Heimat und Gemeinde.«

Das Landgericht Ulm hatte den Täter Anfang Juli wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht - der Angeklagte legte Revision dagegen ein.

Die Anwältin der Familie der damals 13-Jährigen erklärte im Vorfeld der Gedenkveranstaltung, dass die Ungewissheit die Familie belaste. »Wir hoffen daher sehr, dass die Revision ohne mündliche Verhandlung zeitnah verworfen wird.«

© dpa-infocom, dpa:231205-99-193097/2