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Eilantrag zu Stilllegung von Atommeiler abgelehnt

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim II im Landkreis Heilbronn bleibt weiter am Netz. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg lehnte einen Eilantrag von Atomkraftgegnern ab, die den Betrieb wegen angeblicher Gefahren durch Risse an Rohren untersagen lassen wollten. Die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung zur sofortigen Stilllegung des Meilers seien nicht erfüllt, teilte der VGH mit Sitz in Mannheim am Montag mit.

Kernkraftwerk Neckarwestheim
Das Kernkraftwerk Neckarwestheim. Foto: Christoph Schmidt
Das Kernkraftwerk Neckarwestheim.
Foto: Christoph Schmidt

Die Antragsteller, darunter die Anti-Atom-Initiative »ausgestrahlt«, hatten bereits Ende 2020 vor dem VGH Klage gegen den Weiterbetrieb eingereicht, nachdem das Umweltministerium ihren Antrag auf Stilllegung abgelehnt hatte. Über diese Klage ist noch nicht entschieden. Mit dem Eilantrag vom vergangenen Juni hatten die Aktivisten geltend gemacht, dass es ihnen nicht zugemutet werden könnte, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Dem folgte der VGH nicht. Der Erfolg im Hauptsacheverfahren sei »nicht überwiegend wahrscheinlich«, so das Gericht. Außerdem könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass den Antragstellern existenzielle Gefahren für Leib und Leben drohten. Die Initiative »ausgestrahlt« kritisierte die Entscheidung. Die Gefahr von Rissen sei weiterhin akut. Der VGH-Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 10 S 1870/21).

Gesetzlich vorgesehen ist, dass Block II spätestens zum 31. Dezember diesen Jahres ohnehin abgeschaltet wird. Damit würden im Südwesten keine Atommeiler mehr laufen.

PM von »ausgestrahlt« zum Eilantrag

Pm von »ausgestrahlt« zur Ablehnung des Eilantrags

© dpa-infocom, dpa:220502-99-124720/2