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Drogenschmuggel im Wert von 1,5 Millionen: Haftstrafe

Speziell für den Rauschgifthandel hatte er laut Anklage eine Spedition gegründet. Nun hat ein Gericht eine Strafe gegen den Mann verhängt.

Landgericht Baden-Baden
Außenaufnahme des Landgerichts und Amtsgerichts Baden-Baden. Foto: Uli Deck/DPA
Außenaufnahme des Landgerichts und Amtsgerichts Baden-Baden.
Foto: Uli Deck/DPA

Neben rund 30 Paletten Kopierpapier hatte er auch zwei Paletten mit 514,5 Kilogramm Haschisch mit einem Verkaufswert von rund 1,5 Millionen Euro im Lastwagen und ein verbotenes Butterflymesser im Führerhaus: Wegen bewaffneten Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat das Landgericht Baden-Baden am Freitag einen Drogenkurier zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Der 42-Jährige habe Schulden gehabt, sagte der Vorsitzende Richter. »Der Angeklagte hat aus einer Drucksituation heraus gehandelt.« Der Anwalt, der auf drei Jahre und acht Monate plädiert hatte, sagte, sein Mandant nehme die Strafe an. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen elf Jahre und drei Monate Haft gefordert und kann Revision einlegen.

Rekord-Drogenfund im Raum Baden-Baden

Sie hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Oktober 2023 eigens für den Rauschgifthandel eine Spedition gegründet und mit dem darauf zugelassenen Lkw palettenweise Papier von Hamburg nach Spanien transportiert zu haben. Dort sei dann das Haschisch eingeladen worden. Mitte Dezember geriet der Mann damit in eine Routinekontrolle des Zolls auf der Autobahn 5 bei Bühl. Mit Blick auf den Drogenfund teilte das Hauptzollamt Karlsruhe damals mit: »Eine derart große Menge Rauschgift konnte bislang im Raum Baden-Baden noch niemals sichergestellt und dem illegalen Rauschgiftmarkt entzogen werden.«

Der Richter sagte, der 42-Jährige habe sich von dubiosen Menschen Geld geliehen, die ihn dann zwangen, die Drogen zu schmuggeln. Mit Verweis auf Chat-Protokolle zu den Lkw-Fahrten sah das Gericht eine Bandenzugehörigkeit als erwiesen an. Der Angeklagte, ein nicht vorbestrafter und alleinerziehender Familienvater, hatte sich vor Gericht geständig gezeigt und seine Tat bereut. Zugutekam ihm bei dem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft auch das neue Cannabisgesetz, das die Droge zum Teil legalisiert.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklage

Mitteilung des Zolls zum Fall

© dpa-infocom, dpa:240614-99-395904/3