Knapp zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis in Deutschland haben deutsche und französische Polizistinnen und Polizisten an der Europabrücke den Grenzverkehr kontrolliert. Der symbolträchtige Rheinübergang zwischen dem elsässischen Straßburg und dem badischen Kehl ist eine wichtige Achse im Ost-West-Verkehr. Die Aktion auf der Straßburger Seite der Brücke mit Kräften der französischen Police Nationale und der Gendarmerie sowie des Polizeipräsidiums Offenburg richtete sich unter anderem gegen die grenzüberschreitende Drogen-Kriminalität.
Befürchtungen in Frankreich
Auf französischer Seite gebe es Befürchtungen, dass nach der Cannabis-Freigabe in Deutschland mehr Drogen ins Land kommen könnten, sagte der Offenburger Polizeipräsident Jürgen Rieger am Freitag. »Es ist die erste gemeinsame Kontrolle in dieser Größenordnung«, sagte der Polizeichef mit Blick auf die Anti-Drogen-Aktion. Wegen der Kontrolle staute sich der Autoverkehr in Richtung Frankreich.
Über 100 Fahrzeuge kontrolliert
Eine ähnliche Aktion gab es auch im elsässischen Roppenheim nordwestlich von Iffezheim (Kreis Rastatt), wie die deutsche Polizei am Abend berichtete. Insgesamt überprüften über 50 Sicherheitskräfte aus beiden Ländern Fahrer von mehr als 100 Fahrzeugen auf Cannabiskonsum und Drogen. In Straßburg kamen zwei Autofahrer in Gewahrsam - einer von ihnen war unter Drogeneinfluss unterwegs und führte eine kleinere Menge Marihuana mit sich. In Roppenheim gab es zwei Anzeigen, weil Menschen mutmaßlich unerlaubt Cannabis dabeihatten und unter Alkohol- und Drogeneinfluss fuhren.
Mit dem 1. April wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Weitergabe und Verkauf bleiben aber verboten. Wer 18 und älter ist, darf nach den neuen Regeln zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht dabei explizit um den Eigengebrauch.
Striktes Verbot in Frankreich
»Die neue Drogenpolitik auf deutscher Seite steht in starkem Kontrast zu dem weiterhin strikten Verbot in Frankreich«, berichtet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl auf seiner Internetseite. Im Nachbarland könne der Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln unter anderem mit einer Geldstrafe von bis zu 3750 Euro und einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Für geringe Mengen gelte eine pauschale Geldstrafe von 200 Euro. Die neue Gesetzgebung in Deutschland gelte nicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Touristen aus anderen Ländern.
Warnung des Stuttgarter Ministers
Landesinnenminister Thomas Strobl hatte bereits im März vor Problemen an den Grenzen gewarnt. An der Grenze zu Frankreich seien Kontrollen nötig, um den Ein- beziehungsweise Ausfuhrschmuggel von Cannabis zu unterbinden, hatte der CDU-Politiker gefordert.
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