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Dreifachmord-Prozess: Angeklagter hatte Mietschulden

Der mutmaßliche Dreifachmörder von Rövershagen bei Rostock hatte offenbar in Baden-Württemberg erhebliche Mietschulden angehäuft, bevor er 2021 zu seinen Eltern zurückkehrte. Eine Mitarbeiterin des Vermieters berichtete am Montag vor dem Landgericht Rostock, die Wohnung habe zudem mit großem Aufwand wieder hergerichtet werden müssen.

Fortsetzung Prozess gegen 27-Jährigen wegen Mordes
Pflichtverteidigerin Beate Falkenberg zusammen mit dem Angeklagten im Gerichtssaal vom Landgericht. Foto: Frank Hormann
Pflichtverteidigerin Beate Falkenberg zusammen mit dem Angeklagten im Gerichtssaal vom Landgericht.
Foto: Frank Hormann

Der heute 27-Jährige habe in der Wohnung Türen herausgenommen, Wände durchbrochen, neue Elektroleitungen und neue Fliesen verlegt. Ihr sei »unbegreiflich, dass jemand so etwas in einer Mietwohnung macht«, so die Zeugin. Insgesamt sei der Angeklagte dem Vermieter zunächst 5400 Euro schuldig gewesen. Die Schulden wurden später jedoch beglichen.

Der Angeklagte war 2018 bei seinen Eltern ausgezogen und zunächst bei einer Verwandten in Baden-Württemberg untergekommen, bevor er sich dort eine eigene Wohnung nahm. Die Zeugin beschrieb ihn als nett und freundlich. Sie könne nichts Negatives über das Mietverhältnis sagen, »bis auf das Ende«.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, im Februar 2022 in Rövershagen seinen 52-jährigen Vater, seine 25-jährige Schwester und vier Tage später seine 48-jährige Mutter mit einer Armbrust und einer Gartenmachete getötet zu haben. Zwei Wochen später soll er die Leichen in selbstgebauten Särgen rund zehn Kilometer entfernt auf einem Feld bei Roggentin (Landkreis Rostock) vergraben haben. Dort wurden sie Ende März 2022 gefunden.

Dem Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Letzteres würde verhindern, dass die Verbüßung der Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Vorsitzende Richter kündigte an, am kommenden Montag die Beweiserhebung in diesem Prozess beenden zu wollen. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.

© dpa-infocom, dpa:230220-99-670095/2